Ihm wird Freiheitsberaubung mit Todesfolge vorgeworfen, die anderen drei Angeklagten stehen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Auch sie wollten sich schriftlich zu den Vorwürfen äußern – allerdings zu einem späteren Zeitpunkt.
Er «verbrannte bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein», sagte Anwalt David Schneider-Addae-Mensah, der die Frau des Opfers als Nebenklägerin vertritt. Die stundenlange Fixierung sei nicht genehmigt gewesen und es habe auch keine Sitzwache gegeben, wie eigentlich vorgeschrieben. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Fixierung von Patienten seien nicht im Entferntesten eingehalten worden. Das Helios-Klinikum in Pforzheim, in dem sich der Fall ereignet hatte, äußerte sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.
Für den Prozess mit insgesamt neun Verhandlungstagen sind neun Zeugen und vier Sachverständige geladen. Ein Urteil könnte am 19. März fallen.