Karlsruhe (pm/(ms) – Eine Bürgerbeschwerde hat die Veterinärbehörde auf ein Lokal aufmerksam gemacht, in dessen Gastraum Fische zu Dekorationszwecken gehalten wurden. Bei der Kontrolle stellte die Behörde mehrere erhebliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz fest.
In dem Lokal befand sich ein Aquarium, dessen Beleuchtung den größten Teil des Tages ausgeschaltet war. Darin wurden verschiedene Fischarten gemeinsam gehalten, obwohl sie sehr unterschiedliche Ansprüche an ihre Umgebung und die Wasserqualität haben.
Unter anderem lebten Warm- und Kaltwasserfische zusammen. Für eine der Fischarten war das Aquarium außerdem deutlich zu klein. Pflanzen oder andere Versteckmöglichkeiten gab es nicht.
Auch die Ernährung eines Harnischwelses war nicht artgerecht: Für das Tier stand kein Holz als Nahrungs- und Faserquelle zur Verfügung, obwohl dies für die Art essentiell ist.
Nach Angaben der Veterinärbehörde lagen damit mehrere erhebliche Verstöße gegen Paragraf 2 des Tierschutzgesetzes vor. Die gemeinsame Haltung der unterschiedlichen Fischarten, die fehlenden Strukturen im Aquarium und die ungeeignete Ernährung des Harnischwelses führten demnach zu dauerhaftem Stress und Leiden der Tiere.
Auf der Theke des Lokals entdeckte die Behörde außerdem einen einzelnen Erbsenkugelfisch in einem runden Glas. Beleuchtung, Heizung und Filter fehlten.
Laut Veterinärbehörde führt die Haltung eines Fisches in einem solchen unstrukturierten runden Glas zu erheblichem Stress und verstößt ebenfalls gegen das Tierschutzgesetz.
Wegen der festgestellten Verstöße wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Das Ordnungs- und Bürgeramt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Wassertiere hohe Ansprüche an ihre Haltung stellen und nicht als preisgünstige Dekorationsobjekte genutzt werden dürfen.