Rastatt (pm/dk) – Die Freiwillige Feuerwehr Rastatt hat ein neues technisches Hilfsmittel im Einsatz: Eine moderne Drohne, die bei Einsätzen für mehr Übersicht, Sicherheit und Effizienz sorgt. „Angesichts der gegenwärtig zahlreichen Debatten über Drohnen möchten wir die Bürger darüber aufklären und sensibilisieren, dass nicht jede Drohne eine Gefahr darstellt“, betont Feuerwehrkommandant Thomas Reiff. „Ganz im Gegenteil: Die Drohne stellt für uns als Feuerwehr ein bedeutendes technisches Hilfsmittel dar, das es uns ermöglicht, in kürzester Zeit ein Lagebild zu gewinnen und Gefahren frühzeitig zu erkennen.“
Gerade bei Bränden oder Großschadenslagen zählt jede Sekunde. Die Drohne verschafft den Einsatzkräften einen schnellen Überblick aus der Vogelperspektive, hilft bei der Einschätzung von Gefahrenlagen und erleichtert die Koordination vor Ort. Auch bei unwegsamem Gelände oder gefährlichen Bereichen ist sie eine wichtige Hilfe.
Ob bei Wald- und Vegetationsbränden, Überflutungen oder beim Aufspüren von Glutnestern – die Drohne kann in zahlreichen Szenarien eingesetzt werden. Außerdem unterstützt sie bei der Dokumentation von Einsätzen, bei Übungen oder auf Anfrage im Rahmen der Amtshilfe für Polizei und Behörden.
Die Rastatter Feuerwehrdrohne ist mit einer 48-Megapixel-Zoomkamera und einer Wärmebildkamera ausgestattet und kann sowohl bei Tag als auch Nacht eingesetzt werden. Da es sich um ein behördliches Gerät handelt, sind auch Flüge über bewohntem Gebiet oder Industrieanlagen erlaubt – selbstverständlich unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben. Jeder Einsatz wird in einem Flugbuch dokumentiert.
Um die Technik sicher zu beherrschen, wird regelmäßig trainiert – tagsüber, nachts und unter realistischen Einsatzbedingungen. Dabei üben die Feuerwehrkräfte auch Flugmanöver in engen Straßen oder dicht bebauten Gebieten.
Reiff bittet die Bevölkerung um Verständnis, wenn Drohnenflüge auch über Wohngebieten stattfinden: „Wir achten darauf, möglichst hoch zu fliegen, um niemanden zu stören. In bestimmten Situationen ist es aber notwendig, auch näher am Boden zu bleiben – immer unter Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben.“