Feuerteufel-Brandserie im Raum Pforzheim - was tun, wer zahlt?

03. Dezember 2019 , 13:47 Uhr

Pforzheim / Enzkreis (as) Helle Flammen lodern in den Nachthimmel, es stinkt nach beißendem Qualm, Blaulichter von Polizei und Feuerwehr zucken über Hausfassaden – diese Bilder haben sich Anwohnern in Pforzheim, Singen, Remchingen, Ersingen und Neuenbürg in den letzten Nächten geboten. Grund: ein Unbekannter hat geparkte Autos angezündet. Autobesitzer können sich bei solchen Brandserien kaum schützen. Wird man Opfer eines Feuerteufels, ist die große Frage: wer zahlt den Schaden?

Verstärkt Polizeistreifen in Tatortnähe

Seit einigen Nächten brennen im Raum Pforzheim / Enzkreis immer wieder Autos – angezündet von einem unbekannten Feuerteufel. Unter Autobesitzern geht die Angst um – bin ich als nächster betroffen? Man hat kaum Chancen, sich gegen so eine mutwillige Brandstiftung zu schützen. Sich die Nacht um die Ohren zu schlagen, ist keine Lösung. Wer eine Kamera installieren will, findet sich unter Umständen selbst vor Gericht wieder: Filmen im öffentlichen Verkehr bzw öffentlichen Raum zieht Datenschutzprobleme nach sich und solche Bilder können hinterher bei Ermittlungen in der Regel kaum verwertet werden. Die Polizei fährt jetzt in den betroffenen Orten zwar verstärkt Streife – aber die Beamten können schließlich nicht überall sein. Und der Feuerteufel kann sonstwo auftauchen. 

Problem: Keine Zeugen

Fest steht bislang, dass der oder die Täter jedes Mal nach einem ähnlichen Muster vorgegangen sind und einen Brandbeschleuniger benutzt haben. So steht ein Wagen dann ruckzuck in Flammen. In den kleinen Orten sind nachts die Straßen so gut wie ausgestorben – das macht dem Feuerteufel sein unheimliches Treiben leicht. Die Ermittler haben es bei der Suche nach dem oder den Schuldigen schwer: Kaum Zeugen und durch die enorme Hitze bei einem Autobrand sind Spuren schnell vernichtet. Deswegen ist es für die Polizei so wichtig, dass Anwohner bei diesen Fällen Verdächtiges melden, auch wenn es ihnen noch so unbedeutend erscheinen mag. Wie bei einem Puzzle müssen akribisch Indizien und Hinweise ausgewertet und überprüft werden. So kann es unter Umständen lange dauern, bis solche Autobrandserien aufgeklärt werden. 

Brandserie mit Millionenschaden auch in Südbaden

Seit September 2017 wird in Südbaden der Raum Lahr, Kippenheim, Herbolzheim und Mahlberg immer wieder Tatort für Autozündeleien. Fast 50 geparkte Autos wurden bislang angezündet und 60 weitere Fahrzeuge beschädigt – ein Millionenschaden. Ob hier immer der gleiche Täter am Werk war, ist unklar. Auch, wenn inzwischen viele Anwohner aufmerksam sind, eine richtig heiße Spur, die auf einen Täter hindeuten könnte, war noch nicht dabei. Ob diese Fälle mit den Brandstiftungen in der Gegend um Pforzheim zusammen hängen könnten, ist nicht klar – aber auch diese Richtung lässt die Polizei nicht außer acht. 

Was tun, wenn das Auto brennt?

Auch, wenn es im Fernsehen bei Actionszenen oft nur wenige Augenblicke dauert, bis ein brennendes Auto explodiert, verläuft ein Autobrand in der Realität verhältnismäßig langsam. Ein Feuer im Motorraum braucht normalerweise durchschnittlich fünf bis zehn Minuten, bis es in den Innenraum des Fahrzeugs vordringt. Brennt es in der Nähe des Benzintanks, kann durch den Temperaturanstieg der Druck im Tank die Schweißnähten reißen lassen. Die Benzindämpfe können sich entzünden. Ist die Gefahr dafür noch nicht gegeben und ein Feuerlöscher zur Hand, können kleine Flammen, beispielsweise im Motorraum, damit oft noch eingedämmt werden.  Allerdings Vorsicht: Beim öffnen der Motorhaube kann schnell eine gefährliche Stichflamme entstehen. Haben sich die Flammen schon ausgeweitet, ist ein Auto kaum noch zu retten. Empfohlen wird, sich in mindestens 50 Meter Abstand in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Wer zahlt, wenn mein Auto angezündet wurde?

Weil bei Autobränden häufig nur ein Haufen Schrott übrig bleibt, ist die große Frage – wer kommt für den Schaden auf? die neue welle hat nachgefragt beim Karlsruher Versicherer BGV/Badische Versicherungen: „Wenn ein Unbekannter ein geparktes Fahrzeug anzündet, ist dies im Rahmen der Teilkasko versichert. Entschädigt wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges (also die Summe, die ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug kostet, da spielen Ausstattung, Kilometerleistung, Zustand etc eine Rolle). Abgezogen wird ein eventuell noch bestehender Restwert des Fahrzeugs sowie eine bestehende Selbstbeteiligung.“ Mit Brandstiftungen hat es der BGV in der Regulierungspraxis eher selten zu tun, häufiger seien bei Brandschäden die technischen Defekte, hieß es. Wenn durch das angezündete Auto weitere Schäden entstehen, wie an Hausfassaden oder anderen Fahrzeuge, sind der Halter und die Versicherung des abgefackelten Autos nicht in der Pflicht zum Schadenersatz. Gefragt ist hier die Kasko-Versicherung des betroffenen Wagenhalters bzw. die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers. 

 

 

 

 

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