Karlsruhe (pm/dk) – Der Karlsruher SC hat einen wichtigen juristischen Erfolg erzielt. In einem Rechtsstreit gegen die Ticketplattform Viagogo hat das Landgericht Mannheim dem Verein in allen Punkten recht gegeben. Das Urteil stärkt den Verbraucherschutz und soll KSC-Fans künftig besser vor unseriösen Ticketangeboten schützen.
Das Landgericht Mannheim entschied am Mittwoch, 21. Januar 2026, dass der nicht autorisierte Weiterverkauf von Eintrittskarten für Spiele des KSC über Viagogo unzulässig ist. Die Plattform muss künftig klar und deutlich darauf hinweisen, dass über Viagogo erworbene Tickets nicht zum Zutritt zum BBBank Wildpark berechtigen.
Der KSC hatte gemeinsam mit der Heidelberger Kanzlei LDM Rechtsanwälte gegen den wiederholten Verkauf von Tickets für Heimspiele des Vereins geklagt.
Hintergrund des Verfahrens war, dass Eintrittskarten für KSC-Heimspiele über Viagogo angeboten wurden – teilweise zu deutlich überhöhten Preisen. Für Fans ist das laut KSC gleich doppelt problematisch:
Zum einen zahlen Käufer oft deutlich mehr als den Originalpreis, zum anderen besteht das Risiko, beim Einlass in den BBBank Wildpark abgewiesen zu werden.
Sowohl der Weiterverkauf über nicht autorisierte Plattformen als auch der Stadionzutritt mit solchen Tickets verstoßen gegen die Ticket-AGB des Karlsruher SC.
Das Mannheimer Gericht stellte klar fest, dass Fans durch Viagogo getäuscht werden, da ihnen verschwiegen werde, dass die Tickets möglicherweise keinen Zutritt zum Stadion ermöglichen.
Nach ähnlichen Urteilen zugunsten des FC St. Pauli und von Union Berlin folgte das Gericht nun auch der Klage des KSC vollumfänglich.
Michael Becker, Sprecher der Geschäftsführung des Karlsruher SC, erklärt:
„Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um unsere Fans vor unseriösen Ticket-Angeboten und überhöhten Preisen zu schützen. Wir werden auch künftig konsequent gegen nicht autorisierte Ticketverkäufe vorgehen und möchten an unsere Fans appellieren, Tickets ausschließlich über die offiziellen Stellen zu kaufen und weiterzuverkaufen.“
Rechtsanwalt Franz Dänekamp von LDM Rechtsanwälte ergänzt:
„Die Entscheidung reiht sich nahtlos in die zuvor von LDM für Union Berlin und FC St. Pauli erwirkten Entscheidungen der Landgerichte Berlin (Urteil vom 23.10.2025) und Hamburg (Urteil vom 02.01.2026) ein. Letztendlich geht es um die formularmäßige und kartellrechtliche Wirksamkeit sowohl gewerblicher als auch privater Weiterverkaufsverbote. Werden personalisierte Tickets entgegen den Ticket-AGB über nicht autorisierte Plattformen wie etwa Viagogo vertrieben, sind diese ungültig. Wie auch andere Bundesligavereine bietet der KSC seinen Fans seit Jahren die Möglichkeit, bereits erworbene Tickets über den offiziellen Ticketzweitmarkt zurückzugeben oder mit geringem Preisaufschlag weiterzuverkaufen.“