Fall von Polizeigewalt in Pforzheim? Einsatz löst Debatte aus

25. Oktober 2021 , 20:36 Uhr

Pforzheim (dpa/lk) – Der Polizist kniet auf dem 25 Jahre alten Mann, schlägt auf seinen Kopf. Die Szene von einem Polizeieinsatz in Pforzheim – aus verschiedenen Blickwinkeln gefilmt – kursiert seit dem Wochenende im Netz. Und befeuert mal wieder die Debatte um Polizeigewalt. Das Stuttgarter Präsidium übernimmt nun die Ermittlungen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Pforzheim. 

Debatte um Polizeigewalt entfacht

Ein Polizeieinsatz wegen eines Betrunkenen und Videomitschnitte von einem schlagenden Beamten im Internet haben die Debatte über Polizeigewalt in Deutschland wieder entfacht. Nach dem Vorfall in Pforzheim hat die Staatsanwaltschaft am Montag ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Körperverletzung im Amt eingeleitet. Die Polizeigewerkschaft mahnte Zurückhaltung an, die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte eine möglichst unabhängige Aufklärung solcher Fälle. Und im Netz kommentierten Nutzer mal mehr, mal weniger sachlich ihre Sicht auf die Dinge.

Widerstand mit Gewalt brechen?

Anlass ist nach Darstellung der Polizei, dass ein betrunkener Mann am Samstag in der Pforzheimer Nordstadt Passanten angepöbelt haben soll und Fahrzeuge anhalten wollte. Als eine Streife eintraf, sei der 25-Jährige aggressiv aufgetreten. Versuche, ihn zu beruhigen, seien gescheitert. „Da von ihm erhebliche Gefahren ausgingen, musste er schließlich in Gewahrsam genommen werden“, hieß es weiter. „Weil er sich gegen die Maßnahmen massiv wehrte, musste er in der Folge zu Boden gebracht und fixiert werden, um die Widerstandshandlungen zu brechen.“ Er habe die Beamten angegriffen und versucht, sie zu verletzen. Ein Polizist sei verletzt worden und habe seinen Dienst abbrechen müssen.

Brutale Szenen gegen Betrunkenen

Im Internet machen seither Videoaufnahmen die Runde, die unter anderem zeigen, wie ein Polizist einen am Boden liegenden und fixierten Mann schlägt. Auch das Wort „Arschloch“ ist zu hören. Wie Polizeisprecher Dirk Wagner am Montag sagte, hatte der Mann 2,2 Promille intus, wurde leicht verletzt und nahm keine ärztliche Hilfe in Anspruch. Nachdem er ausgenüchtert war, habe er sich bei den Kollegen für sein Verhalten entschuldigen wollen. Unabhängig davon gelte es, das Vorgehen der Beamten zu untersuchen, sagte Wagner. Er räumte ein, dass die Szenen in den Videomitschnitten „brutal“ aussehen. „Wenn Fehlverhalten festgestellt wird, hat man Konsequenzen zu tragen.“

Stuttgarter Präsidium ermittelt

Das zu überprüfen ist nun Aufgabe eines anderen Präsidiums, nämlich jenes in Stuttgart, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Pforzheim. So solle die Neutralität gewahrt werden. Bis wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden, ist nicht absehbar. Es sei immer schwierig, wenn Kollegen gegen Kollegen ermitteln, sagte der Polizei-Experte von Amnesty International Deutschland, Philipp Krüger. Auch Staatsanwaltschaften hätten oft Beißhemmung, weil sie in anderen Fällen mit der Polizei zusammenarbeiten. Wichtig sei daher größtmögliche Unabhängigkeit, forderte Krüger. So etwas gebe es in anderen europäischen Ländern wie Großbritannien und Dänemark. Eine solche Prüfstelle könnte etwa beim Parlament angesiedelt werden.

Polizeigewerkschaft rät zu Zurückhaltung

Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, warnte vor vorschnellen Urteilen: „In vielen Fällen ergibt sich bei einer Gesamtbetrachtung, dessen was genau geschah, auch das was nicht gefilmt wurde, ein ganz anderes Bild.“ Durchaus könnten Beamte auch aus Notwehr gehandelt haben. „Jeder Einsatz hat eine Geschichte“, so Kusterer. „Mir sind viele Fälle bekannt, die zwar Wochen lang die Medien bzw. die Öffentlichkeit beschäftigten und die Kollegen schon dadurch private und dienstliche Nachteile hatten, aber am Ende sich alle Vorwürfe nicht bestätigten.“ Kusterer sagt weiter, wer Polizisten angreife oder sich Maßnahmen der Polizei widersetze, „der darf aber auch damit rechnen, dass diese sich wehren. Und das ist auch richtig so“. Gerade wenn Menschen unter Drogen für sich und andere ein Gefahr darstellten.

Polizei- und Waffengewalt in den USA

Polizeigewalt ist nicht zuletzt durch tödliche Einsätze insbesondere in den USA gegen Schwarze immer wieder auch hierzulande ein Thema. Von den dortigen Verhältnissen ist Deutschland laut Krüger von Amnesty International weit entfernt – auch weil das Thema Waffen hier eine geringere Rolle spielt. Dennoch gebe es auch in der Bundesrepublik ein Problem mit Polizeigewalt und vor allem der Aufklärung. So werde ein Großteil der Verfahren eingestellt.

Großteil der Verfahren eingestellt

Das bestätigen Zahlen einer Erhebung vom Lehrstuhl für Kriminologie an der Universität Bochum: In 86 Prozent der berichteten Vorfälle rechtswidriger Polizeigewalt sei nicht mal ein Strafverfahren durchgeführt worden, heißt es in der Veröffentlichung von 2019. Die Fälle gingen also nicht in die Statistik ein. Auch Daten aus dem Innenministerium Baden-Württemberg passen dazu: Für die Jahre 2019 bis Anfang Juli 2021 wurden demzufolge insgesamt 1030 Strafanzeigen wegen des Vorwurfs der Polizeigewalt erstattet. Nach Abschluss der jeweiligen Ermittlungen seien nur in sechs Fällen Verurteilungen oder Disziplinarmaßnahmen gefolgt.

Mildeste zur Verfügung stehende Mittel

Ein Sprecher erklärte, dass die Festnahmetechnik „Einsatz des Knies oder Schienbeins auf Kopf/Hals/Ohr/Brustkorb“ bei der Polizei Baden-Württemberg gemäß den in der Aus- und Fortbildung vermittelten Grundsätzen nicht vorgesehen sei. Polizisten sollten das „jeweils mildeste zur Verfügung stehende Mittel“ nutzen. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt wie Fesselungen oder gar Waffen wie Schlagstöcke kämen nur in Betracht, „wenn der polizeiliche Zweck durch einfache körperliche Gewalt nicht erreicht werden kann“. Eine allgemeine Aussage, in welchem Fall welche Art von sogenanntem Unmittelbaren Zwang angewandt werden darf beziehungsweise soll, sei nicht möglich.

https://www.die-neue-welle.de/blaulicht/mutmassliche-polizeigewalt-in-pforzheim-stuttgarter-polizei-ermittelt

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