Dennoch gibt es im kommenden Jahr eine Premiere: Erstmals können bereits 16-Jährige für Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte kandidieren und Politik mitgestalten. Der Landtag hat das Wahlrecht bei Kommunalwahlen entsprechend geändert. Zuvor konnten Jugendliche ab 16 bei Kommunalwahlen nur ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren durften sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht).
Mit dem neuen Wahlrecht betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. Ziel ist es, jüngere Menschen für die politische Arbeit zu motivieren.