Enzkreis: Landratsamt zieht Bilanz nach zwei Wochen Impfpflicht

05. April 2022 , 06:00 Uhr

Enzkreis (pm/mt) – Seit Mitte März gilt die Impfpflicht für Menschen, die in Pflege-Einrichtungen und im medizinischen Bereich tätig sind. Zwei Wochen danach zieht das Amt nun eine erste Bilanz.

„Gerechnet hatten wir mit erheblich mehr.“

„Wir haben von 160 Einrichtungen Meldungen erhalten zu insgesamt 1.060 Personen“, berichtet Manfred Krohmer, der das für die Umsetzung zuständige Team leitet. 69 Meldungen seien von Einrichtungen aus der Stadt gekommen, 91 aus dem Enzkreis. Rund 50 Prozent gingen über das landesweite digitale Meldetool ein, der andere Teil schriftlich oder per Link über die Homepage des Landratsamtes. „Gerechnet hatten wir mit erheblich mehr“, sagt die Erste Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt: „Mitte Februar hatten wir geschätzt, dass es bis zu 2.500 Menschen betreffen könnte.“

Impfquote signifikant erhöht

Dazu passt, dass sich die Impfquoten im medizinischen und pflegerischen Sektor in den vergangenen beiden Monaten signifikant erhöht hätten, wie Gesundheitsamtsleiterin Dr. Brigitte Joggerst festgestellt hat: „In den Altenpflegeheimen und bei den ambulanten Diensten zum Beispiel sind inzwischen 89,1 Prozent der Beschäftigten vollständig geimpft – Ende Januar lag die Quote noch bei 81,6 Prozent.“ Knapp zwei Prozent seien dort Genesene, etwa ebenso viele noch nicht vollständig geimpft; sieben Prozent seien demnach ungeimpft. Ähnliche Rückmeldungen gebe es aus den Krankenhäusern in der Region.

„Ein sofortiges Arbeitsverbot gibt es nicht.“

„Die Menschen, die uns gemeldet werden, bekommen in einem ersten Schritt Post von uns, in der sie aufgefordert werden, uns nachzuweisen, warum sie der Impflicht nicht nachgekommen sind“, erklärt Manfred Krohmer. Geprüft werde dann beispielsweise, ob es korrekt bescheinigt wurde, dass medizinische Gründe gegen eine Impfung vorliegen. „Ein sofortiges Arbeitsverbot gibt es nicht“, sagt Hilde Neidhardt. Man wolle vielmehr die Menschen dazu bringen, sich doch noch impfen zu lassen und so die ihnen anvertrauten Menschen schützen. Anders verhält es sich, wenn Einrichtungen oder Praxen Arbeitskräfte neu einstellen: Diese müssen geimpft oder genesen sein; Ungeimpfte dürfen nicht eingestellt werden.

Vereinzelte Nachmeldungen werden erwartet

Bei der 14-Tage-Frist hat das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg berücksichtigt, dass für das Meldeverfahren ein Zertifikat notwendig war, für das mehrere Tage bis zur Zuteilung einzukalkulieren war, wie Krohmer erläutert. Nunmehr sei davon auszugehen, dass es nur noch vereinzelt Nachmeldungen geben wird. Sein Team rechnet jedoch auch noch mit Meldungen zu Beschäftigten, die derzeit einen Genesenen-Status haben; dieser verfällt nach drei Monaten, die Zweitimpfung ohne Booster nach sechs. Danach müssten die Arbeitgeber ihre Angestellten dann dem Gesundheitsamt melden – es sei denn sie lassen sich impfen oder boostern.

Impfungen vor allem für sich selbst

Damit, so wirbt Brigitte Joggerst, täten sie im Übrigen vor allem sich selbst einen Gefallen: „Impfungen wirken gegen schwere Verläufe, auch bei der Omikron-Variante. Sie bieten damit einen individuellen Schutz und entlasten Hausärztinnen und Kliniken, weil erheblich weniger Behandlungsbedarf besteht.“

Anzeige
Amt Bilanz Impfpflicht medizinischer Bereich Pflege-Einrichtungen

Das könnte Dich auch interessieren

10.03.2026 Die Gelben Engel fuhren 2025 mehr Einsätze als im Vorjahr Karlsruhe (pm/tk) - Die Pannenhilfe des ADAC Nordbaden wurde im vergangenen Jahr 124.000 Mal angefordert. Spitzentag war der 29. Dezember. Pannenursache Nummer eins bleibt die Autobatterie. 06.03.2026 Nagoldbad in Pforzheim öffnet später – Saisonstart verschiebt sich Pforzheim (pm/dk) - Die Wiedereröffnung des Nagoldbades in Pforzheim-Dillweißenstein verzögert sich. Wegen Bauverzögerungen kann das Familienbad nicht zur Freibadsaison 2026 öffnen. Die Eröffnung ist nun erst für die Saison 2027 vorgesehen. 05.03.2026 Patient stirbt bei Brand in Pforzheimer Krankenhaus – Verfahren vorläufig eingestellt Pforzheim/Karlsruhe (dpa/dk) - Nach dem Tod eines fixierten Patienten bei einem Brand in einem Pforzheimer Krankenhaus ist das Strafverfahren gegen zwei Ärzte und zwei Pflegekräfte vorläufig eingestellt worden. Die Entscheidung fiel am Landgericht Karlsruhe. 05.03.2026 Neuer Mieter im Pforzheimer Pop-up-Store: „S’Schatzkistle mit Herz“ zieht in den LÜCKENFÜLLER ein Pforzheim (pm/dk) - Im Pop-up-Store „Lückenfüller – Zwischenraum auf Zeit“ in der Pforzheimer Innenstadt gibt es ab März ein neues Angebot. Mit „S’Schatzkistle mit Herz“ zieht ein Konzept ein, das auf restaurierte Möbel, besondere Fundstücke und nachhaltige Wiederverwertung setzt.