Entscheidung über Bürgermeisterwahl von Alpirsbach erwartet

28. Januar 2025 , 04:38 Uhr

Karlsruhe (dpa/tk) – Muss Alpirsbach erneut einen Bürgermeister wählen? Im Rechtsstreit um die Gültigkeit der Wahl will das Verwaltungsgericht einen Tenor bekanntgeben.

Was ist ein Tenor?

Bei einem Tenor handelt es sich um den Kern einer gerichtlichen Entscheidung. Die Begründung des Urteils soll erst in einigen Wochen folgen.

Wählertäuschung?

Bei der Stichwahl in dem 6.000-Einwohner-Ort im Kreis Freudenstadt hatte der parteilose Polizeihauptkommissar Sven Christmann vor neun Monaten knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten. Die Wahl wurde aber wegen des Verdachts auf Wählertäuschung annulliert. Dagegen klagt Christmann.

Streit um Begriff «Suspendierung»

Das Landratsamt Freudenstadt wirft Christmann vor, die Wähler im Hinblick auf sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht zu haben. Das Amt hatte die Wahl nach Einsprüchen geprüft und war zu dem Schluss gekommen, dass Christmann die Führung seiner Dienstgeschäfte verboten worden sei – das Amt bezeichnete das als Suspendierung. Christmanns Dementi, er sei nicht suspendiert worden, wertete das Amt als Täuschung der Wähler.

Doch eine Suspendierung, also Dienstenthebung, gab es nicht. Das Gericht stellte bei der Verhandlung fest: Christmann sei für den Dienst «gesperrt», aber er sei nicht suspendiert und habe auch nicht seine beamtenrechtliche Stellung verloren. «Bis zum heutigen Tag ist Herr Christmann grundsätzlich wählbar.»

Das letzte Wort könnten andere haben

Gegen das Urteil könnten die Beteiligten Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim und beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

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