Iffezheim (pm/dk) – Ein Güterschiff kracht ungebremst in ein Schleusentor auf dem Rhein, weil die Steuerfrau am Ruder einschläft. Der Unfall bei Iffezheim liegt inzwischen zweieinhalb Jahre zurück. Jetzt gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Kehl als Rheinschifffahrtsgericht.
Der Fall passierte im November 2023 auf dem Rhein bei Iffezheim im Landkreis Rastatt. Das Güterschiff „La Primavera“ fuhr damals ungebremst in ein Schleusentor.
Nach Angaben des Gerichts hatte die Steuerfrau während ihrer Wache am Ruder mindestens 20 Minuten geschlafen, bevor es zum Unfall kam. Eine von ihr angeführte Herzerkrankung ließ das Gericht nicht gelten.
Die Steuerfrau und die Eignerfirma des Schiffs müssen nun gemeinsam 1,7 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das hat das Amtsgericht Kehl als Rheinschifffahrtsgericht entschieden.
Die Bundesrepublik Deutschland ist Eigentümerin der Anlage und hatte fast vier Millionen Euro Schadenersatz gefordert.
Dass es am Ende 1,7 Millionen Euro wurden, hängt laut Gericht mit dem Binnenschifffahrtsrecht zusammen. Dort gibt es eine gesetzliche Obergrenze für die Haftung von Schiffseignern und Besatzung.
Diese Grenze funktioniert ähnlich wie eine Versicherungssumme und richtet sich nach der Größe des Schiffs. Nur wer grob leichtfertig handelt und dabei weiß, dass wahrscheinlich ein Schaden entsteht, haftet darüber hinaus.
Das sah das Gericht in diesem Fall nicht als erwiesen an. Auch der Alkoholkonsum der Steuerfrau in der Nacht zuvor änderte daran nichts.
Der Kapitän des Schiffs muss nicht zahlen und ging straffrei aus. Er war während des Unglücks unter Deck.
Nach Einschätzung des Gerichts hatte er keinen Anlass, der Steuerfrau zu misstrauen. Sie hatte nach einem Trunkenheitsfall im Jahr 2020 ohne Beanstandungen gearbeitet.
In einem parallel laufenden Strafverfahren war die Steuerfrau bereits rechtskräftig verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhängte im vergangenen November eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro.
Die Frau wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs schuldig gesprochen. Laut Staatsanwaltschaft lag ihre Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit bei mindestens 1,13 Promille.
Das Urteil des Amtsgerichts Kehl zum Schadenersatz ist noch nicht rechtskräftig.