Einfachere Regeln für Fastnachtsfeste in Baden-Württemberg

02. November 2024 , 11:00 Uhr

Die Regeln für kleinere Fastnachtsveranstaltungen sollen vereinfacht werden. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat sich mit den kommunalen Landesverbänden dafür auf einen Leitfaden geeinigt. Demnach sollen Fastnachtsfeste mit weniger als 500 Teilnehmenden einfacher genehmigt werden, wie das Ministerium mitteilte. Sie sollen eine mehrjährige Erlaubnis bekommen, die Veranstalter müssen dann nicht mehr jährlich einen Antrag dafür stellen.

Fastnachtstraditionen sollen gefördert werden

Zudem seien die Vereine bei Straßenumzügen mit weniger als 500 Teilnehmenden von den Kosten für das Aufstellen von Verkehrsschildern befreit, erklärte Staatssekretärin Elke Zimmer (Grüne). Ziel sei es, die Fastnachtstradition zu fördern und die Planung für die Vereine zu erleichtern.

Der Präsidenten der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte, Roland Wehrle, nannte die neuen Regeln «erste Erleichterungen». Sie seien in letzter Sekunde gekommen, denn die Vorbereitungen für die Fastnacht 2025 seien schon in vollem Gange.

Narren noch nicht am Ziel

Ganz am Ziel sieht Wehrle die Narren aber noch nicht. «Unbefriedigend ist für uns noch die unklare Kostentragung für die „verkehrsrechtlichen Maßnahmen“ bei den normalen beziehungsweise größeren ortsüblichen langjährigen, traditionellen Brauchveranstaltungen», sagte er. Das seien etwa große Narrensprünge mit Tausenden Teilnehmern. In Bayern gebe es für Zünfte Unterstützung etwa bei Gema-Gebühren und Versicherungen.

Das Verkehrsministerium erklärte, dass der Prozess nicht abgeschlossen sei. «Nach der Saison schauen wir, was sich bewährt und welche Verbesserungen im kommenden Jahr noch möglich sind», sagte Staatssekretärin Zimmer.

11.11. in Sichtweite

Die närrische Saison beginnt in Baden-Württemberg am 6. Januar und endet am Aschermittwoch. Auch wenn die Fastnacht im Südwesten erst am Dreikönigstag offiziell startet, fiebern ein paar Zünfte schon am 11.11. mit kleineren Treffen und Aktion der fünften Jahreszeit entgegen.

Was aber noch streng verboten ist an dem Tag: Die Maske und das Häs, also das Kostüm der Narren, auf der Straße öffentlich zu tragen. Der Start der fünften Jahreszeit am 11.11. hat seine Wurzeln im rheinischen Karneval.

Die Fastnacht im Südwesten ist vorwiegend traditionell geprägt. Die Narren verkörpern meist Figuren aus der Dorf- und Stadtgeschichte sowie Fabelwesen und Tiere. Zum Häs tragen sie oft kunstvoll geschnitzte Masken. An einigen Orten sind aber auch Einflüsse des rheinischen Karnevals spürbar – mit Figuren wie Prinz und Prinzessin oder Tanzgarde.

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Baden-Württemberg Fastnacht Regeln

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