Eilantrag gegen Verbot nicht angemeldeter Corona-Demo erfolgreich

17. Januar 2022 , 17:14 Uhr

Karlsruhe/Bretten (dpa/lk) – Gegen das Verbot nicht angemeldeter Corona-Demonstrationen in Bretten hat sich ein Mann erfolgreich mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe durchgesetzt. Der Beschluss gilt nach Angaben vom Montag aber erstmal nur für den Antragsteller und ist noch nicht rechtskräftig. Unklar war zunächst, ob die Stadt im Landkreis Karlsruhe Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegt.

Proteste in Bretten verliefen friedlich

Die Kommune Bretten hatte per Allgemeinverfügung bis Ende Januar „alle mit generellen Aufrufen zu „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehenden, nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen“ untersagt. Doch ein Verbot müsse sich in den Grenzen der Verhältnismäßigkeit halten, befand das Gericht. Die bisherigen nicht angemeldeten Versammlungen in Bretten seien nur von mehreren Dutzend Personen besucht worden und friedlich verlaufen, hieß es. Es seien zwar keine Masken getragen worden, „spätestens nach Ansprache durch die Polizei seien jedoch die erforderlichen Mindestabstände eingehalten worden“.

Verbot ist nicht verhältnismäßig

Das Gericht sah laut Mitteilung keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei nicht auch künftig Ansteckungsgefahren oder einem gewaltsamen Verlauf vorbeugen könnte. Das wären mildere Mittel als ein präventives Verbot, entschied die 14. Kammer. „Zudem werde durch die Allgemeinverfügung auch die Versammlungsfreiheit von Teilnehmern beschränkt, die nicht die Absicht hätten, gewalttätig zu werden oder gegen die Vorgaben zur Einhaltung von Mindestabständen und zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu verstoßen.“

Eilantrag somit erfolgreich

Der Antragsteller aus Bretten hatte sich unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart berufen, das vor kurzem das per Allgemeinverfügung verhängte Verbot von Versammlungen gegen die Corona-Maßnahmen in Bad Mergentheim gekippt hatte. Demnach darf die Stadt im Main-Tauber-Kreis sogenannte Spaziergänge nicht mehr pauschal verbieten. Ein präventives Versammlungsverbot genüge nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit.

Anzeige

Das könnte Dich auch interessieren

18.12.2025 Tödliches Autorennen bei Bretten – 23-Jähriger vor Gericht Bruchsal (dpa/tk) - Mit Vollgas für Social Media? Ein 23-Jähriger soll sich bei einem nächtlichen Autorennen gefilmt haben – unter Drogen und ohne Führerschein. Ein Unbeteiligter stirbt. Nun beginnt der Prozess. 17.12.2025 Showdown im Karlsruher Gemeinderat: Hier soll gespart werden! Karlsruhe (dk) - Der Karlsruher Gemeinderat steckt mitten in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 – und damit auch in der Auseinandersetzung mit der sogenannten Sparliste. Oberbürgermeister Frank Mentrup hatte sie vorab drastisch als „Liste des Grauens“ bezeichnet. Jetzt zeigt sich: Gespart wird an vielen Stellen, teils auch bei den Stadträtinnen und Stadträten selbst. Doch nicht jeder Kürzungsvorschlag kommt durch – und manches wird abgeschwächt oder sogar gestoppt. Ein Überblick über 17.12.2025 Missbrauch von Kindern per Livestream – Cybercrime-Zentrum Karlsruhe ermittelt Karlsruhe (dpa/tk) - Ein Mann aus Baden-Württemberg soll sexuellen Missbrauch von Kindern auf den Philippinen in Auftrag gegeben haben, um die Taten im Livestream zu verfolgen. Er wurde festgenommen, wie das Cybercrime-Zentrum in Karlsruhe mitteilte. 15.12.2025 Expertenkommission legt Spar- und Reformplan für Baden-Baden vor Baden-Baden (pm/dk) - Wie geht es finanziell weiter mit Baden-Baden? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer externen Expertenkommission, die in den vergangenen Monaten die Finanzen der Stadt unter die Lupe genommen hat. Jetzt ist klar: So wie bisher kann es nicht weitergehen. Die Fachleute empfehlen einen harten Konsolidierungskurs – und der wird auch für die Bürgerinnen und Bürger spürbare Einschnitte mit sich bringen.