Ehefrau in Philippsburg erstochen - Urteil rechtskräftig

20. Februar 2024 , 09:28 Uhr

Nach dem gewaltsamen Tod seiner Frau in Philippsburg ist das Urteil gegen den 37 Jahre alten Ehemann nun rechtskräftig. Die Revision des Mannes, der vom Landgericht Karlsruhe Mitte Januar wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war, sei zurückgenommen worden, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Dienstag. Zuvor hatten die «Badischen Neuesten Nachrichten» berichtet.

Mehr als zwei Dutzend Messerstiche

Er hat nach Überzeugung des Gerichts seine 36-jährige Ehefrau mit mehr als zwei Dutzend Messerstichen brutal getötet – das Landgericht Karlsruhe verurteilte dafür einen 37-jährigen Familienvater aus Philippsburg (Kreis Karlsruhe) zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags. Die Mutter von zwei kleinen Kindern war im März vergangenen Jahres schwer verletzt im Flur des gemeinsamen Wohnhauses gefunden worden. Sie verblutete.

Erhebliches Maß an Brutalität

Der Vorsitzende Richter Fernando Sanchez-Hermosilla bescheinigte dem Angeklagten ein erhebliches Maß an Brutalität und sprach von einem «absoluten Vernichtungswillen». Wie es zu dem Ausbruch von Gewalt am 18. März 2023 kommen konnte, bleibt im Dunkeln. Der bislang unbescholtene Angeklagte schwieg dazu bis zuletzt. Er hatte dem Richter zufolge vor der Tat ein ganz normales bürgerliches Leben geführt. Nichts deutete am Morgen des 18. März für das Gericht auf das schreckliche Geschehen hin. Der Tag habe wie jeder andere begonnen, am Abend wurden Freunde und Familie zum Essen erwartet, die 36-Jährige habe dafür Essen in der Küche vorbereitet.

Ging ein heftiger Streit voraus?

Das Gericht schloss nicht aus, dass es im Laufe des frühen Nachmittags einen heftigen Streit zwischen den Eheleuten gab. Hintergrund könnte demnach die Liebesbeziehung des Mannes mit einer Arbeitskollegin gewesen sein, die zwischen dem Ehepaar wiederholt für Streit gesorgt habe. Kurz vor der Tat registrierte ein Schrittmesser an der Frau verstärkte Aktivität. Daran ist auch abzulesen, dass sie nach offenbar heftiger Gegenwehr plötzlich bewegungslos war. Den Ermittlungen zufolge, für die auch Tonspuren einer Überwachungskamera am Nachbargrundstück ausgewertet wurden, war der Mann zu dieser Zeit noch im Haus – entgegen seiner Angaben bei der Polizei.

Tatwaffe im Rhein entsorgt?

Der Angeklagte, der nach der Tat mit seinen nichtsahnenden kleinen Kindern zum Rhein fuhr, um dort nach Überzeugung des Gerichts die Tatwaffe zu entsorgen, hatte bei der Rückkehr selbst den Notruf gewählt. Polizisten gegenüber soll er einen Raubüberfall angedeutet haben. Es seien zuvor «zwei Osteuropäer» da gewesen, die sein Auto angeschaut hätten. «Das war eine sichere Lüge», so der Richter. Die Spuren im Haus und am Opfer wiesen auf keine Fremden, sondern auf den Ehemann als Täter hin. «Die Kammer ist überzeugt, dass der Angeklagte die Tat begangen hat.»

Die Heftigkeit der vielen Einstiche – allein sechs wären dem Richter zufolge schon tödlich gewesen – macht für das Gericht die Tötungsabsicht deutlich. Mordmerkmale seien aber nicht mit absoluter Sicherheit festgestellt worden. Ein «eskalierender Streit» könne nicht ausgeschlossen werden. Sanchez-Hermosilla sprach von einer schrecklichen Tat, die viele Leben zerstört habe.

Raunen durch den vollbesetzten Schwurgerichtssaal

Bei der gut einstündigen Urteilsverkündung ging ein deutliches Raunen durch den vollbesetzten Schwurgerichtssaal. Viele hatten offenbar mit einem Mordurteil gerechnet, wie von der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern – den Eltern der getöteten Frau – gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und der Verteidiger äußerten sich nach dem Urteil nicht dazu, ob sie Revision einlegen wollen.

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