dm darf Eigenmarke nicht als «umweltneutral» bewerben

26. Juli 2023 , 15:30 Uhr

Karlsruhe (dpa) – Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Eigenmarken nicht als «umweltneutral» oder «klimaneutral» bewerben. Das entschied das Landgericht Karlsruhe am Mittwoch. Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Erfolg.

Fehlende Hinweise

Die DUH Sie wollte nicht, dass auf Flüssigseife, Sonnenmilch oder Cremedusche aus dem dm-Eigensortiment «klimaneutral» steht und auf Spülmittel «umweltneutral». Die Umwelthilfe hatte auf den Produkten unter anderem Hinweise vermisst, worin die Klima- oder Umweltneutralität genau besteht.

Label schon abgeschafft

dm hat nach eigenen Angaben bereits vor Monaten entschieden, auf das Label «klimaneutral» zu verzichten. Diese Produkte würden derzeit «abverkauft». Weil man einen umweltverträglichen Konsum ermöglichen wolle, habe man die Produktserie «Pro Climate» eingeführt, die mehr als 100 Artikel umfasse. Diese würden nun das neue Siegel «umweltneutral handeln» erhalten.

Eine Klage unter vielen

Die DUH hat mehr als 20 Unternehmen wegen der Verwendung des Etiketts «Klimaneutralität» verklagt.

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Deutsche Umwelthilfe dm klimaneutral Landgericht Karlsruhe Urteil

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