Stuttgart/Karlsruhe (dpa/lk) – Seit Jahren wird immer wieder über ein lokales Verbot von Feuerwerk – etwa wegen der Brand- und Unfallgefahr – gestritten. Jetzt könnte die Corona-Pandemie als zusätzliches Argument hinzukommen. In Stuttgart wird beispielsweise momentan schon geprüft, ob und wie Silvester in diesem Jahr gefeiert werden kann. Hintergrund sind die nach wie vor hohen Infektionszahlen durch das Coronavirus.
„Es laufen Gespräche zwischen den städtischen Fachbehörden und der Polizei, wie das Infektionsrisiko niedrig zu halten ist“, teilte ein Sprecher mit. Neben der Ausbreitung des Virus bei Feiern könnte es auch ein Ziel sein, ausreichende Kapazitäten für Covidpatienten in den Kliniken bereitzuhalten. Wie ein Sprecher der Stadt Stuttgart hervorhob, sei zurzeit noch unklar, wie sich das Virus in den kommenden sechs Wochen ausbreite. „Wir werden Klarheit schaffen und kommunizieren, welche Regeln in der Nacht zum 1. Januar in Stuttgart gelten, sobald diese vereinbart sind“, fügte er hinzu.
Damit scheint die Landeshauptstadt bisher eher eine Ausnahme. In Karlsruhe gibt es noch keine konkreten Pläne für ein mögliches Verbot. Obwohl das Silvesterfeuerwerk schon vor der Pandemie nicht mehr uneingeschränkt möglich war. „Im vergangenen Jahr wurde erstmals eine Verbotszone eingerichtet, die sich auf den Schlossplatz erstreckte“, teilte ein Sprecher mit. Nach den positiven Erfahrungen damit habe der Gemeinderat im August beschlossen, diese Verbotszone auf den zentralen Marktplatz auszudehnen. „Die Umsetzung dieses Beschlusses wird intern vorbereitet“, hieß es.
Auch in Ulm wird das Thema nach Angaben der Stadt zurzeit noch nicht diskutiert. Zwar gebe es immer schon Regeln, die das Silvesterfeuerwehr einschränken, diese dienen aber der konkreten Gefahrenabwehr – also dem Brandschutz, und seien durch das Polizeigesetz legitimiert. In Freiburg und in Heidelberg ist das mögliche Verbot von Silvesterfeuerwerk ebenfalls noch kein Thema, wie es aus den Rathäusern heißt. Und wenn, dann zumindest nicht wegen der Corona-Pandemie, sondern wegen der Brandgefahr, heißt es in Freiburg. Aber auch dafür gebe es aktuell keine Hinweise. Grundsätzlich sei das Silvesterfeuerwerk beziehungsweise Verkauf und Abbrennen bundesrechtlich geregelt.