Diese verschärften Regelungen gelten ab Dienstag in Karlsruhe und Baden-Baden

22. März 2021 , 05:47 Uhr

Karlsruhe/Baden-Baden (pm/bo) – Wegen der hohen Sieben-Tage-Inzidenz greift im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, sowie in Baden-Baden nächste Woche erneut die „Notbremse“.  Ab Dienstag, 23. März, 00.00 Uhr treten dann wieder diejenigen Regelungen in Kraft, die noch bis 7. März gegolten haben.

Sieben-Tage-Inzidenz mehrfach größer 100

Sowohl im Stadtkreis als auch im Landkreis Karlsruhe besteht seit drei Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche. Aktuell beträgt die Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe 118,4 und für den Stadtkreis Karlsruhe 107,7. Wie das Landratsamt Karlsruhe als Gesundheitsamt am 20. März per Allgemeinverfügung bekanntgab, greift damit die sogenannte „Notbremse“ und es treten ab Dienstag, 23. März, 00.00 Uhr wieder folgende Regelungen in Kraft.

Auch Baden-Baden zieht die „Notbremse“

Da die Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen seit drei Tagen in Folge auch für die Stadt Baden-Baden überschritten wurde, muss das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hier ebenfalls die „Notbremse“ ziehen.

Aus „Click&Meet“ wird „Click&Collect“

Ein Haushalt darf sich dann erneut nur noch mit höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen. Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Das „Click&Meet“ des Einzelhandels darf nicht mehr angeboten werden, stattdessen nur noch „Click&Collect“. Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Nur medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt, ebenso dürfen Friseure geöffnet bleiben.

Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen schließen 

Schließen müssen auch wieder Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z.B. Golf bleibt erlaubt. Gruppensport im Freien ist dagegen aufgrund der verschärften Kontaktbeschränkungen nicht erlaubt. Für den Publikumsverkehr schließen müssen auch Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie botanische und zoologische Gärten.

Vorerst keine nächtliche Ausgangsbeschränkung

Einen Automatismus für eine nächtliche Ausgangsbeschränkung gibt es allerdings nicht. Hier muss gesondert geprüft werden, ob diese Maßnahme gerechtfertigt ist, wenn die anderen Maßnahmen nicht greifen, um die Pandemie einzudämmen. Stadt und Landkreis wollen sich im Laufe der Woche über die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen abstimmen.

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