Diese Knallhart-Maßnahmen gelten in Baden-Württemberg seit Mittwoch

18. März 2020 , 08:05 Uhr

Stuttgart/Karlsruhe (pm/cmk) Die Landesregierung hat die am Montag erlassene Rechtsverordnung nach Vereinbarung von Bund und Ländern verschärft. Nun müssen unter anderem auch Eisdielen und Spiel- sowie Bolzplätze jeglicher Art für die Öffentlichkeit geschlossen bleiben. Die neue Verordnung tritt am Mittwoch in Kraft und gilt zunächst bis zum 19. April. Offen bleiben beispielsweise Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Banken und Tankstellen.

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch (18. März). „Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen werden Einrichtung und Geschäfte in großem Umfang geschlossen“, so steht es am Anfang der Verordnung.

Offen bleiben:

Diese Geschäfte dürfen laut der Verordnung nun auch Sonntags und an Feiertagen geöffnet werden. 

Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.

Gaststätten

Der Betrieb von Gaststätten bleibt weiterhin grundsätzlich untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass

Geschlossen werden müssen:

Veranstaltungen

Untersagt sind

Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

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