Die Zeit läuft - für den Wolf oder für das Land?

02. März 2026 , 04:27 Uhr

Stuttgart (dpa/tk) – Der sogenannte Hornisgrinde-Wolf wird bislang erfolglos gejagt – und die Abschussfrist läuft ab. Noch bis 10. März haben die Jäger Zeit. Aber was passiert, wenn das Tier weiterhin nicht gefunden wird? Wie wahrscheinlich ist eine längere Jagd?

Schwierige Pirsch

Stellen Sie sich vor, Sie suchen Ihren ausgebüxten Hund irgendwo im Wald. Sie wissen aber nicht, wo er gerade herumstreunt. Er durchstreift täglich über Dutzende Kilometer, oft nachts – und scheu ist er noch dazu. Schwierig, oder?

So ungefähr geht es einem Team professioneller Jäger, das seit zwei Wochen das Revier eines Wolfs im Nordschwarzwald absucht. Es soll das zum Abschuss freigegebene Tier im Auftrag des Landes erlegen. Bislang ohne Erfolg.

Nun läuft dem Team und auch dem Umweltministerium langsam die Zeit davon. Denn die Abschussgenehmigung, die auch zwei Gerichte gegen Klagen von Tierschützern für rechtens erklärt haben, läuft zum 10. März ab. Offen ist noch, was danach passiert.

Warum soll der Wolf überhaupt geschossen werden?

Das Umweltministerium hatte den Abschuss damit begründet, dass sich der Wolf mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert habe. Seit Anfang 2024 seien mehr als 180 Sichtungen gemeldet worden, heißt es in der Ausnahmegenehmigung. «Die Daten zeigen, dass die Entfernung zum Menschen bei diesen Begegnungen tendenziell geringer wird», teilte das Ministerium weiter mit. Laut Studien finden Übergriffe von Wölfen auf Menschen – neben Tollwut – aber vor allem dann statt, wenn sich die Tiere an Menschen gewöhnt haben.

Es beginne zudem ein «Wolfstourismus», weil das Tier offenbar ein begehrtes Film- und Fotomotiv geworden sei. Der Wolf könne so die Scheu vor Menschen vollkommen verlieren – und gefährlich werden.

Was macht die Jagd nach dem Wolf so schwierig?

Dass es nicht leicht werden würde, war den Jägern sicher bewusst: Seit 2024 hatte es nach Angaben des Landes Versuche gegeben, den Wolf zu betäuben oder zu vergrämen. Erst weil diese Versuche alle erfolglos verlaufen seien, sei der Abschuss letztlich ja auch genehmigt worden, sagte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Riesige Reviere, die ausgeprägte Scheu und das Lerntalent machen es den Jägern schwer. Wölfe sind zudem vor allem nachts unterwegs, sie bewegen sich im dichten Wald und sind äußerst wachsam. Ohne Wärmebildtechnik und Erfahrung beim Einschätzen von Bewegungsmustern bekommen selbst Fachleute einen Wolf selten zu sehen.

Warum dürfen die Jäger das Tier nur bis zum 10. März jagen?

Die Gefahr, die vom Wolf ausgehen soll, sieht das Umweltministerium in Verbindung mit der Ranzzeit und hat dies auch in der von den Gerichten akzeptierten Genehmigung so begründet. Außerdem sei es wichtig, artenschutzrechtliche Ausnahmen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, hieß es.

Wie wahrscheinlich ist eine Verlängerung dieser Frist?

Das Umweltministerium hält sich bislang zurück. Entschieden sei noch nichts, hieß es Ende der vergangenen Woche. Die großen Naturschutzverbände Nabu und BUND gehen davon aus, dass die Jagd auch nach der Ranzzeit auf Grundlage einer verlängerten Ausnahmegenehmigung fortgesetzt wird. Ganz so einfach wird das aber nicht sein: Denn Genehmigung und «Gefährdungslage» sind an die Ranzzeit gekoppelt. Für eine neue Genehmigung bräuchte es also neue Argumente – die dann wiederum Klagen provozieren könnten.

Was hat das neue Bundesjagdgesetz damit zu tun?

Wölfe sind derzeit noch nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Künftig sollen sie aber ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, Wölfe nicht mehr so streng zu schützen wie bisher und die Jagd auf sie zu erleichtern.

Mit dem Wechsel geht auch im Land die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement an das Agrarressort von Minister Peter Hauk (CDU) über. Er hat bereits deutlich gemacht, dass er «Problemwölfe, wenn nötig, auch zum Abschuss freigeben» wird. Unklar ist daher, ob die grüne Umweltministerin, die nach der Landtagswahl am 8. März nur noch kommissarisch im Amt sein wird, diese Entscheidung über eine Genehmigung noch treffen will.

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