Baden-Württemberg (dpa/lk) – Nach Gottesdiensten, Zoos und Friseuren sollen in den kommenden Wochen viele weitere Bereiche des Alltags in Baden-Württemberg gelockert werden. Die grün-schwarze Landesregierung hat dafür einen Stufenplan ausgearbeitet. Ministerpräsident Winfried Kretschmann stellte die Inhalte am Mittwoch im Landtag vor.
Ab dem 11. Mai sind in einer ersten Lockerung der Kontaktbeschränkungen auch Geschwister von Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen. Künftig darf man auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – rausgehen. Ansonsten hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz darauf verständigt, die sonstigen Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni aufrecht zu erhalten.
„Eine gute Nachricht für viele Angehörige ist, dass wir die Besuchsregeln in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen wieder lockern können. Als besonders zu schützende Orte – zum einen für die Patientinnen und Patienten aber auch für das medizinische und pflegerische Personal – mussten wir hier sehr strenge Regeln erlassen. Ein unglaubliche Herausforderung und Belastung sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise Patientinnen und Patienten als auch für die Angehörigen“, sagte Kretschmann. Zudem können ab dem 11. Mai zahlreiche körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoo-Studios wieder den Betrieb aufnehmen.
Bereits seit Montag gehen die Schüler, die vor Abschlussprüfungen stehen, wieder in die Klassenzimmer. Ab 18. Mai sollen Grundschüler der vierten Klasse wieder zeitweise Präsenzunterricht erhalten, um auf weiterführende Schulen vorbereitet zu werden. Ebenfalls am 18. Mai sollen die Kitas für bis zu 50 Prozent der Kinder geöffnet werden. Kultusministerin Susanne Eisenmann plant, dass nach den Pfingstferien Mitte Juni alle Schüler zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Der Präsenzunterricht werde dann mit dem Lernen zu Hause kombiniert. Die Jahrgangsstufen sollen zu unterschiedlichen Zeiten in die Schulen kommen – die Klassen werden verkleinert, um Abstandsgebote einhalten zu können. Ein normaler Betrieb sei aber erst wieder möglich, wenn keine Abstandsregeln mehr eingehalten werden müssen.
Die Außengastronomie soll bereits vor Pfingsten wieder geöffnet werden, ebenso wie Campingplätze und kontaktarme Ausflugsziele wie Bootsverleihe oder Minigolfanlagen. Möglicher Termin wäre der 18. Mai. Sollte die Infektionsrate stabil bleiben, wären auch vor Pfingsten noch Öffnungen im Innenbereich von Speisewirtschaften möglich, sagte Kretschmann, wollte sich dabei aber nicht definitiv auf Daten festlegen, wie beispielsweise sein bayerischer Amtskollege Söder. Ab Pfingsten dürfen dann auch Hotels wieder zu touristischen Zwecken öffnen. Kneipen, Bars und Diskotheken müssen vorerst geschlossen bleiben, dafür sieht der Stufenplan bislang keine konkreten Öffnungsperspektiven vor.
Die 1. und 2. Fußball-Bundesliga darf die derzeit wegen der Corona-Krise unterbrochene Saison ab der zweiten Mai-Hälfte mit Geisterspielen ohne Zuschauer fortsetzen. Vorausgehen muss dem ganzen aber eine Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers. Außerdem soll auch der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlaubt werden. Auch hier müssen Regeln beachtet werden – es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern einzuhalten und insbesondere gemeinsam genutzte Sportgeräte müssten desinfiziert werden. Für Mannschaftssportarten beginnt die Wiederaufnahme des Trainings zunächst mit Individualtraining.
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