Corona-Verordnung statt Konfettiregen: Fastnacht in Pandemie-Zeiten

09. Februar 2021 , 15:40 Uhr

Karlsruhe (dpa/lk) – Ausgelassenes Feiern, große Partys und bunte Umzüge: Viele Fastnachtsanhänger blicken mit Wehmut auf die vergangene Saison, in der all das noch möglich war. Die Corona-Pandemie macht den Narren 2021 einen Strich durch die Rechnung – Narrenfreiheit lässt die Corona-Verordnung ja nicht gerade. Aktionen finden nur online statt. Doch was ist analog eigentlich erlaubt?

Darf ich verkleidet vor die Tür gehen?

Ja, das darf man. Das Sozialministerium sagt dazu: „Aber selbstverständlich gibt es auch weiterhin keine Kleiderordnung in der Corona-Verordnung: wer ein Kostüm anziehen möchte, darf dies natürlich tun.“ Ob man mit oder ohne Häs rausgeht, spielt keine Rolle. Hauptsache, man hat einen triftigen Grund, um das Haus zu verlassen. Dazu zählen laut aktueller Corona-Verordnung etwa der Weg zur Arbeit, Arztbesuche oder Einkäufe. In der kommenden Woche sollen die Ausgangbeschränkungen am Tag aber fallen.

Darf ich in der Öffentlichkeit Alkohol trinken?

Drinks an öffentlichen Plätzen sind aktuell nicht erlaubt. Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist generell verboten – Sekt und Co. dürfen nur in Flaschen oder Dosen verkauft werden.

Ist gemeinsames Feiern erlaubt?

Ansammlungen im öffentlichen Raum sind verboten. Und auch die geltenden Kontaktbeschränkungen lassen keinen Raum für feuchtfröhliche Partys im privaten Bereich. Anstoßen mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt ist aber auch an den närrischen Tagen drin.

Dürfen Narren die Städte fastnächtlich dekorieren?

Prinzipiell nicht. Denn das Anbringen von bunten Narrenbändeln oder das Aufstellen von Narrenbäumen ist der Verordnung zufolge kein triftiger Grund, um nach draußen zu gehen. Laut Innenministerium können sich Narrenzünfte Ausnahmegenehmigungen bei ihren Städten holen. Dann sollte dem Schmücken nichts im Weg stehen.

Gibt es für den „Schmotzige Dunschtig“ oder Rosenmontag Ausnahmen?

„Es gibt keine besonderen Corona-Regeln für die Fastnacht“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. Man werde auch kein Auge zudrücken. Man habe zwar großes Verständnis für die Narren und Närrinnen, Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen gebe es aber nicht. „Wenn wir die nächste Fastnacht wieder unbeschwert gemeinsam begehen möchten, dann sind in diesem Jahr Abstand und Disziplin angesagt.“

Ministerpräsident Kretschmann rief die Menschen ebenfalls zur Zurückhaltung auf. Auch er müsse auf alte Fastnachtstraditionen wie das Froschkuttelnessen in Riedlingen verzichten. „Bei mir ist es so gewesen, dass ich die Froschkutteln in der Dose nach Hause bekommen habe“, sagte er. Froschkutteln sind keine Innereien vom Frosch, sondern von Rind und Schwein.

Kontrolliert die Polizei während der närrischen Tage verstärkt?

Laut Innenministerium wird in der heißen Phase der Fastnacht nicht verstärkt kontrolliert. Seit Beginn des zweiten Lockdowns im November überwache die Polizei sowieso schon schwerpunktmäßig die Einhaltung der Corona-Regeln, sagte ein Sprecher. Bisher seien rund 166.000 Verstöße gezählt worden.

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