Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg: Landesregierung einigt sich auf diese Regelungen in Schulen, Kitas und Kindergärten

06. Januar 2021 , 16:56 Uhr

Baden-Württemberg (pm/ass) – Am 5. Januar 2021 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, den bundesweiten Lockdown bis 31. Januar zu verlängern. Laut Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann ist dieser Schritt aufgrund der hohen Infektionszahlen wichtig, doch sie betont auch, dass Schulen und Kitas differenziert betrachtet werden müssen. Denn Schüler und Schülerinnen sollen auch in Corona-Zeiten gute Bildungsmöglichkeiten erhalten. Die baden-württembergische Landesregierung hat sich nun geeinigt, wie sie den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umsetzen.

Einrichtungen bleiben vorerst geschlossen

Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung bleiben geöffnet. Sie können den Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen fortführen. Es besteht jedoch für die Schülerinnen und Schüler keine Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzbetrieb. 

Diese Institute sollen bald wieder öffnen 

So ist es das Ziel, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Kindertagespflege sowie
Grundschulen und SBBZ mit den weiteren Förderschwerpunkten sowie Schulkindergärten ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen. Auch für die Abschlussklassen soll es ab dem 18. Januar nach Möglichkeit mit dem Präsenzunterricht weitergehen. Dazu wird es kommende Woche auf der Basis dann vorliegender Daten erneut Gespräche geben, wie aus dem Beschluss Kultusministeriums hervorgeht.

Diese konkreten Regelungen sollen ab dem 11. Januar gelten

 

 

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