Campingplätze im Südwesten sollen vielfältiger werden

04. April 2023 , 03:58 Uhr

Region (lea) – Die Campingplatzbesitzer in Baden-Württemberg können aufatmen: Ab dem 1. Mai müssen sie sich mit weniger Bürokratie herumschlagen. Denn Nicole Razavi, die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg, hat sich für die Erneuerung der Campingplatz-Verordnung eingesetzt. Das bedeutet beispielsweise, dass es keine Mindeststandards mehr für Sanitäranlagen geben soll. Und auch die Größe der Stellplätze wird nicht mehr vorgegeben. Kurzum: Campen soll vielfältiger werden – und das schon ab Mai.

Verordnung soll ab Mai gelten

Baden-Württembergs Campingplätze sollen vielfältiger werden. Dafür hat sich Nicole Razavi, die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg eingesetzt. Um mehr Vielfalt zu ermöglichen, wurde die rund 40 Jahre alte Campingplatz-Verordnung entrümpelt. Einige Inhalte wurden zudem ersatzlos gestrichen. Die Campingplatz-Verordnung regelt beispielsweise baurechtliche Vorschriften auf Campingplätzen oder das Errichten von Wohnmobil-Stellplätzen. Die neue, verschlankte Verordnung soll voraussichtlich zum 1. Mai in Kraft treten. Im Fokus stehen „notwendige sicherheitsrelevante Vorgaben“, heißt es seitens des Ministeriums.

Keine Mindeststandards mehr

„Mehr Vielfalt heißt, dass wir künftig weniger vorschreiben wollen, wie ein Campingplatz ausgestattet sein muss“, erklärt Razavi im neue welle Interview. „Ich glaube, mit unserem Ansatz kommen wir vielen Wünschen von Campern und den Betreibern von Campingplätzen nach.“ Die neue Verordnung gebe keine Mindeststandards mehr vor. „Die einen wollen einen naturnahen und möglichst einfachen Campingplatz, die anderen wollen mehr Luxus. Das geht nur, wenn keine Mindeststandards mehr vorgegeben werden“, so die Ministerin.

Weniger Kosten für Betreiber

Die alte Verordnung war in die Jahre gekommen. „Campen hat sich aber mit der Zeit verändert“, betont Razavi. Früher sei man hauptsächlich mit Kleinbussen und Zelten auf Campingplätze gegangen. Heutzutage gebe es immer mehr autarke Campingfahrzeuge, die ihre Nasszelle an Bord haben. Nicht jeder Camper benötige daher das gleiche Maß an Infrastruktur.

„Ich finde, man muss es den Campingplatzbetreibern aber auch den Gästen leichter machen, indem wir hinschauen und uns fragen: Was ist notwendig und was kann weg?“, führt die Ministerin fort. Der Betreiber spare dadurch auch Kosten. „Wir machen es aber auch Direktvermarktern leichter, die solche touristischen Angebote gerade auch im ländlichen Raum auf einem Hof etablieren möchten.“ Sie müssten, so die Ministerin, jetzt nicht mehr in jedem Fall „riesige Sanitäranlagen“ schaffen.

Das kommt weg

Gestrichen werden sollen alte Paragraphen und Anforderungen, die beispielsweise die Mindestmaße für Standplätze regulieren. Für Wanderer, Radtouristen oder Motorradfahrer könnten die Plätze in Zukunft „auch relativ klein ausfallen“, schreibt der stellvertretende Pressesprecher des Ministeriums, Marcel Busch.

Auch Mindestvorgaben zu Anzahl und Ausstattung bei Sanitäreinrichtungen sollen wegfallen. Je nach Konzept und Ausrichtung der Campingplätze würde die Kundschaft ohnehin unterschiedliche Qualität erwarten. „Außerdem fordern wir keine bestimmte Beleuchtung mehr. Auf naturnahen Plätzen wird Licht ja häufig als störend empfunden“, so Razavi weiter.

Die Zahl der Feuerlöscher wird zudem reduziert: „Wir schreiben nicht mehr vor, dass alle paar Meter ein Feuerlöscher platziert sein muss. Das hat häufig nur Ärger gemacht und Kosten verursacht.“ Der stellvertretende Pressesprecher fügt an: „Die Zufahrtswege für die Feuerwehr müssen aber weiterhin freigehalten werden.“ Der Brandschutz bleibe hinreichend gewährleistet.

Das soll konkreter werden

Die neue Verordnung soll nicht nur flexibler, sondern auch konkreter werden. Beispielsweise wird die Regelung von Wochenendplätzen mit aufgenommen. Dabei geht es um die Frage, ob ein Dauercamper einen Wochenend-Platz benötigt. Die Verordnung beantwortet das jetzt mit einem ganz klaren Ja. Künftig gilt zudem eine Anlage nicht schon ab vier Stellplätzen als ein Campingplatz, sondern erst ab sechs. Diese Festlegung soll dezentrale niederschwellige Angebote fördern, beispielsweise die Direktvermarktung im ländlichen Raum.

 

 

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