Calw: Diese Lockerungen müssen zurückgenommen werden

15. März 2021 , 12:54 Uhr

Calw (pm/mt) – Letzte Woche hatte der Landkreis Calw seine Corona-Inzidenz von lokalen Ausbrüchen bereinigt und ist so unter den Wert von 50 gekommen. Deswegen hat es verschiedene Lockerungen gegeben. Die müssen jetzt aber wieder zurückgenommen werden.

Weisung des Sozialministeriums

Das Sozialministerium Baden-Württemberg hat den Landkreis Cals dazu angewiesen, die Inzidenz und deren Berechnungsmethode zu überprüfen. Mit Blick auf das wieder dynamischere Infektionsgeschehen im Landkreis hätte aber auch die bereinigte Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen einen Wert von über 50 pro 100.000 Einwohner. „Wir sind weiterhin der Auffassung, dass nicht die reinen Inzidenzwerte ausschlaggebend für Lockerungen sein dürfen. Vielmehr sollte auch die Anzahl der Testungen und die lückenlose Nachverfolgung von Kontaktpersonen und Infektionsketten berücksichtigt werden. Der kleinteilige Einzelhandel im Landkreis Calw ist nicht die Ursache für steigende Infektionszahlen. Diese setzen viel mehr ihre Hygienekonzepte vorbildlich um“, stellt Landrat Helmut Riegger dazu klar.

Zurückgenommene Lockerungen

Ab Mittwoch, dem 17. März, werden folgende Lockerungen wieder zurückgenommen: 

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