Bußgeld auch für Maskenverweigerer auf Schulhöfen

04. September 2020 , 10:43 Uhr

Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lk) – Maskenverweigerern in Baden-Württemberg droht ab sofort auch auf dem Schulhof ein Bußgeld. Das geht aus dem neuen Strafkatalog hervor, den die Landesregierung nach den jüngsten Vereinbarungen von Bund und Ländern angepasst hat. Konkret geht es um das Maskentragen auf sogenannten Begegnungsflächen wie den Fluren, der Aula, dem Schulhof und den Toiletten.

Außerhalb des Unterrichts

Demnach drohen zwischen 25 und 250 Euro Bußgeld, wenn keine Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts getragen wird. Der sogenannte Regelsatz liegt bei 35 Euro, wie es in dem am Freitag veröffentlichten „Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten“ weiter heißt. Der Schutz ist ab Klasse fünf und an den weiterführenden Schulen auf den sogenannten Begegnungsflächen wie den Fluren, der Aula, dem Schulhof und den Toiletten vorgeschrieben. Im Klassenraum wird es an baden-württembergischen Schulen nach den Sommerferien dagegen keine Maskenpflicht geben.

Verstöße stärker ahnden

Vor rund einer Woche war in einer gemeinsamen Beratung von Bund und Ländern entschieden worden, Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen schärfer zu ahnden. Auf ein bundesweit einheitliches Vorgehen konnten sich die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel aber nicht einigen.

Maskenmuffel im Nahverkehr

Auch das Mindestbußgeld für Maskenverweigerer außerhalb des Nahverkehrs wird im neuen Katalog angehoben. Es werden ab sofort wie in weiten Teilen Deutschlands auch mindestens 50 statt wie bislang 25 Euro fällig, wenn eine Maske nicht wie vorgeschrieben getragen wird. Die neuen Beschlüsse haben keine Auswirkung auf das im Südwesten geltende Mindestbußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Dieses liegt weiter bei 100 Euro.

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