Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht ab

11. Februar 2022 , 09:37 Uhr

Karlsruhe (dpa/lk) – Die beschlossene Corona-Impfpflicht in Pflege, Praxen und Kliniken hat eine Klagewelle ausgelöst. Hunderte Betroffene haben Verfassungsbeschwerden eingereicht. Bis zur Entscheidung darüber kann die Umsetzung aber erst einmal wie geplant starten.

Karlsruhe gibt grünes Licht

Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die Entscheidung vom Donnerstag wurde am Freitag in Karlsruhe veröffentlicht. Damit ist noch nicht über die vielen Verfassungsbeschwerden gegen die Teil-Impfpflicht entschieden. Die umfassende Prüfung und die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht noch aus. (Az. 1 BvR 2649/21)

Klagewelle von ungeimpften Beschäftigten

Geklagt haben überwiegend ungeimpfte Beschäftigte und auch Einrichtungsleiter, die weiter ungeimpftes Personal beschäftigen wollen. Die Richterinnen und Richter nahmen im Eilverfahren nur eine Folgenabwägung vor. Sie prüften, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: wenn sie erst einmal alles laufen lassen, obwohl die Klagen berechtigt wären – oder wenn sie die Impfpflicht vorübergehend aussetzen und sich diese später als verfassungsgemäß herausstellt.

Abwägung der schlimmeren Konsequenzen

Diese Abwägung ging zum Nachteil der Klägerinnen und Kläger aus. „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, teilte das Gericht mit. Die Impfpflicht begegne „zum Zeitpunkt dieser Entscheidung keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Die Richter merken allerdings kritisch an, dass im Gesetz nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe. Es werde lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ab Mitte März

Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben. Sie gilt für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Sie alle müssen bis 15. März nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.

Ungeimpften droht Beschäftigungsverbot

Fehlt der Nachweis, muss das Gesundheitsamt informiert werden, um den Fall zu untersuchen. Es kann dem Betroffenen dann verbieten, die Einrichtung zu betreten oder seine Tätigkeit weiter auszuüben. Die Verabschiedung der Impfpflicht in Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Bis 3. Februar waren bereits 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern eingegangen, viele davon mit Eilanträgen.

Anzeige

Das könnte Dich auch interessieren

30.04.2026 40 Jahre Nelly’s – 40 gute Taten: Jubiläum mit Tierschutzflohmarkt in Karlsruhe Karlsruhe (pm/svs) - Ein besonderes Jubiläum steht an: Nelly’s Futterkiste in Karlsruhe wird 40 Jahre alt. Was klein in einer Waschküche begonnen hat, ist heute ein fester Bestandteil der Region – mit viel Herz für Tiere und großem Engagement im Tierschutz. Gefeiert wird am 2. Mai 2026 – und das gleich doppelt. 30.04.2026 KSC empfängt Darmstadt: Endspurt im Wildpark Karlsruhe (pm/dk) - Der Karlsruher SC biegt in die Schlussphase der Saison ein. Am Sonntag steht im BBBank Wildpark das vorletzte Heimspiel an – zu Gast ist der SV Darmstadt 98. Sportlich geht es für den KSC an den letzten drei Spieltagen zwar nicht mehr um ganz viel, trotzdem gibt es noch einige spannende Themen rund um das Team. 29.04.2026 Karlsruher Bäder ziehen stabile Jahresbilanz: 1,48 Millionen Besuche im Jahr 2025 Karlsruhe (pm/svs) - Die Karlsruher Bäder bleiben wichtige Treffpunkte für Freizeit, Sport und Erholung. Trotz leichter Rückgänge bei den Besucherzahlen und großer Herausforderungen bei Personal und Kosten fällt die Jahresbilanz 2025 insgesamt stabil aus. 27.04.2026 Junger Mann aus Karlsruhe vermisst Karlsruhe (pol/tk) - Seit Mittwoch wird Lars S. aus der Karlsruher Nordstadt vermisst. Vermutlich ist er mit seinem Mountainbike unterwegs. Die Kripo bittet um eure Mithilfe.