Karlsruhe (dpa/dk) – Lachgas ist längst nicht mehr nur ein Partygag. Die gefährliche Droge sorgt auch in der Region seit einigen Jahren für Probleme. Die Bundesregierung will jetzt dagegen steuern und die Partydroge für Kinder und Jugendliche Verbieten. Wir haben mit Philipp Weber, Beauftragter für Suchtprävention, über die Gefahren der heimtückischen Droge gesprochen.
Die Bundesregierung will den Verkauf und Besitz von Lachgas für Kinder und Jugendliche verbieten. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wurde am 02. Juli im Kabinett beschlossen. Das Gesetz soll nach der Zustimmung im Bundestag voraussichtlich in drei Monaten in Kraft treten.
Demnach dürfen Minderjährige Lachgas künftig weder erwerben noch besitzen. Auch der Onlinehandel und der Verkauf an Automaten sollen verboten werden. Aber keine Sorge – ihr könnt mit Lachgas auch weiterhin eure Sahne aufschäumen: Kartuschen mit bis zu acht Gramm bleiben weiterhin erlaubt.
Philipp Weber, Beauftragter für Suchtprävention der Stadt Karlsruhe, gab uns Einblicke in die Gefahren und Hintergründe des Lachgaskonsums. „Es handelt sich bei Lachgas um keinen neuen Trend. Tatsächlich sind erste Lachgas-Partys dokumentiert 1772. Das gibt es also schon eine ganze Weile. Es ist allerdings eine Modedroge, die immer wieder wellenförmig aufkommt“, erklärte Weber.
Lachgas, oder Distickstoffmonoxid, ist ein farbloses Gas mit leicht süßlichem Geschmack und Geruch. Es wird in der Medizin als leichtes Narkotikum eingesetzt und findet auch in der Lebensmittelindustrie, etwa in Sahnespendern, Verwendung. „Warum es tatsächlich wirkt, ist noch Gegenstand der Forschung. Man geht davon aus, dass durch den Konsum etwas Sauerstoff dem Blut entzogen wird, das Ganze dann ein sogenanntes High-Gefühl erzeugt“, so Weber.
Die Wirkungen von Lachgas umfassen leichte Euphorie, Enthemmung und gelegentlich psychedelische Effekte. Doch es gibt auch zahlreiche unerwünschte Wirkungen wie Taubheitsgefühle, Muskelkrämpfe, Herzrhythmusstörungen und im Extremfall hirnorganische Schädigungen oder Tod durch Ersticken.
Der Zugang zu Lachgas ist einfach und legal, was es besonders attraktiv macht. „Es unterliegt keinerlei gesetzlichen Bestimmungen. Das heißt, es gibt kein Mindestalter, es gibt keine Mindestabgabemenge. Es ist vermehrt erhältlich im Einzelhandel, in Kiosken und Spätis“, erläuterte Weber. Außerdem trägt die Verbreitung über soziale Medien zur Popularität bei, da dort häufig Videos vom Konsum und den daraus resultierenden „Lachflashes“ geteilt werden.
Auf kommunaler Ebene ist die Stadt Karlsruhe bereits aktiv. „Wir sind mit einem Präventionsbüro der Sozial- und Jugendbehörde in den Schulen unterwegs und klären über die Gefahren und Risiken von Lachgas auf. Zudem bieten wir digitale Informationsveranstaltungen an, um Eltern und Fachkräfte zu sensibilisieren“, erklärte Weber.
In Karlsruhe hat es bereits mehrere Vorfälle gegeben, bei denen Jugendliche nach dem Konsum von Lachgas ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. „Wir sehen, dass vor allem nach dem Wochenende häufig große Ansammlungen von Lachgaskartuschen zu finden sind. Es geht hier auch um Umweltverschmutzung, da die Kartuschen einfach zurückgelassen werden“, berichtete Weber. Der tragische Tod einer Seniorin in der Karlsruher Weststadt, die von einer Lachgaskartusche getroffen wurde, zeigt die dramatischen Folgen des Missbrauchs.