Bürgersteige als Parkplätze – Kritik an Städten im Land

05. November 2025 , 04:34 Uhr

Stuttgart (dpa/tk) – Viele Städte sind aus Sicht der Umwelthilfe zu nachsichtig mit Gehwegparkern. Dabei gibt es Vorschriften. Bei aller Kritik: Baden-Württemberg bekommt auch ein Fleißbienchen.

Städte zu nachlässig

In vielen größeren Städten in Baden-Württemberg wird aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Auge zugedrückt, wenn Autofahrer rechtswidrig auf Bürgersteigen parken. Bundesweit hätten nur 33 von 105 dazu befragten Städte angegeben, Gehwegparker grundsätzlich nicht zu dulden, teilte der Verein mit. Die meisten Städte ignorierten hingegen die technische Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, wonach ein Gehweg im Regelfall mindestens 2,50 Meter breit sein müsse.
Zwar nimmt Baden-Württemberg laut DUH eine Vorreiterrolle ein, weil es in einem Erlass die pauschale Duldung von illegalem Gehwegparken als rechtswidrig bestätigt. «Die gelebte Praxis der Städte ist dennoch oft fußverkehrsfeindlich und rechtswidrig», kritisiert die Umwelthilfe.

Reutlingen topp – Pforzheim flopp

In Baden-Württemberg sticht laut DUH einzig Reutlingen heraus: «Die Stadt gibt an, Gehwegparken nicht zu dulden, es gebe auch keine Toleranz», heißt es in einer Mitteilung der Umwelthilfe.

Anders dagegen zum Beispiel in Pforzheim, wo laut Umfrage der DUH von allen befragten Städten im Südwesten mit 1,40 Meter der niedrigste Wert für die sogenannte Restgehwegbreite angegeben wird. Freiburg, Mannheim und Ulm dulden laut DUH nach eigenen Angaben das Parken auf Gehwegen bis noch 1,50 Meter Platz bleibt. In Karlsruhe müssen 1,60 Meter garantiert werden.

In Heidelberg wird das Parken auf Bürgersteigen nur geduldet, wenn es Fußgänger nicht behindert oder gefährdet. Nicht ersichtlich ist allerdings, ab wann das in Heidelberg der Fall ist. In Stuttgart wird nach «pflichtgemäßem Ermessen» entschieden.

Umwelthilfe hält das für rechtswidrig

«In all diesen Städten handelt es sich um eine nach Rechtsauffassung der DUH klar rechtswidrige Praxis», kritisiert die Organisation. Zu spüren bekämen das vor allem Menschen, die auf Rollstuhl angewiesen seien oder mit Kinderwagen unterwegs seien. Die DUH fordert eine konsequente und systematische Ahndung von Gehwegparkern. Die Fahrzeuge müssten abgeschleppt werden, um die Behinderung zu beseitigen.

Die Straßenverkehrsordnung lässt sich so deuten, dass Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Es gibt allerdings Ausnahmen – etwa, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild (Verkehrszeichen 315) Gehwegparken ausdrücklich erlaubt oder entsprechende Markierungen für Autos auf dem Bürgersteig aufgebracht sind.

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