Stuttgart (dpa/tk) – Viele Städte sind aus Sicht der Umwelthilfe zu nachsichtig mit Gehwegparkern. Dabei gibt es Vorschriften. Bei aller Kritik: Baden-Württemberg bekommt auch ein Fleißbienchen.
In Baden-Württemberg sticht laut DUH einzig Reutlingen heraus: «Die Stadt gibt an, Gehwegparken nicht zu dulden, es gebe auch keine Toleranz», heißt es in einer Mitteilung der Umwelthilfe.
Anders dagegen zum Beispiel in Pforzheim, wo laut Umfrage der DUH von allen befragten Städten im Südwesten mit 1,40 Meter der niedrigste Wert für die sogenannte Restgehwegbreite angegeben wird. Freiburg, Mannheim und Ulm dulden laut DUH nach eigenen Angaben das Parken auf Gehwegen bis noch 1,50 Meter Platz bleibt. In Karlsruhe müssen 1,60 Meter garantiert werden.
In Heidelberg wird das Parken auf Bürgersteigen nur geduldet, wenn es Fußgänger nicht behindert oder gefährdet. Nicht ersichtlich ist allerdings, ab wann das in Heidelberg der Fall ist. In Stuttgart wird nach «pflichtgemäßem Ermessen» entschieden.
«In all diesen Städten handelt es sich um eine nach Rechtsauffassung der DUH klar rechtswidrige Praxis», kritisiert die Organisation. Zu spüren bekämen das vor allem Menschen, die auf Rollstuhl angewiesen seien oder mit Kinderwagen unterwegs seien. Die DUH fordert eine konsequente und systematische Ahndung von Gehwegparkern. Die Fahrzeuge müssten abgeschleppt werden, um die Behinderung zu beseitigen.
Die Straßenverkehrsordnung lässt sich so deuten, dass Parken auf Gehwegen grundsätzlich verboten ist. Es gibt allerdings Ausnahmen – etwa, wenn ein entsprechendes Verkehrsschild (Verkehrszeichen 315) Gehwegparken ausdrücklich erlaubt oder entsprechende Markierungen für Autos auf dem Bürgersteig aufgebracht sind.