«Versorgung muss auch für Menschen ohne Auto funktionieren»

Bürgermeister laufen Sturm gegen Schließung der Notfallpraxen im Südwesten

17. Oktober 2024 , 14:08 Uhr

Calw/Stuttgart (dpa/tk) – Die Kassenärztliche Vereinigung will mehrere Notfallpraxen im Südwesten schließen. Die Kritik daran reißt nicht ab. Nun machen die betroffenen Kommunen mobil.

Brief der Bürgermeister

In einem Brief fordern 18 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) auf, zu handeln. «Wir erwarten, dass Sie sich jetzt rasch der Sache annehmen und nicht länger untätig zusehen, wie die Kassenärztliche Vereinigung (KVBW) den funktionierenden ärztlichen Bereitschaftsdienst in unseren Städten und Gemeinden an die Wand fährt», heißt es in dem Schreiben. Die von der KVBW zugrunde gelegten Kriterien für die Schließungen seien «nicht nachvollziehbar und gesamtpolitisch alarmierend».

Aufruf zum Protest

Anlass der Kritik sind Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung, die Zahl der Notfallpraxen im Südwesten weiter zu verringern. Acht Praxen hatte die KVBW bereits im Laufe des Jahres dauerhaft geschlossen. Nun stehen 17 weitere Standorte auf der Kippe – darunter Notfallpraxen in Calw und Ettlingen. Der Calwer Oberbürgermeister Florian Kling lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, an der geplanten Demonstration am 21.10 in Stuttgart teilzunehmen. Er habe einen Bus organisiert, der um 11.30 Uhr am Rathaus in Calw abfährt.

Versorgung auch für Menschen ohne Auto

Wie die dpa erfuhr, soll künftig unter anderem die Regelung gelten, dass mindestens 95 Prozent der Menschen im Südwesten innerhalb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen können. Alle anderen sollen maximal 45 Minuten fahren müssen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister kritisieren diese Regelung scharf. «Dies ist eine massive Benachteiligung der älteren und wenig begüterten Bevölkerungsteile, die kein Auto (mehr) haben», heißt es in dem Schreiben an Lucha. Die Fahrzeit müsse auch für den ÖPNV gelten. «Denn wir sind uns doch sicher einig, dass Notfallversorgung nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Menschen ohne KfZ funktionieren muss.»

Eine Sprecherin des Sozialministeriums hatte erst kürzlich betont, man habe lediglich eng begrenzte Prüfmöglichkeiten. «Es gibt keine näheren gesetzlichen Vorgaben, wie der Bereitschaftsdienst zu organisieren ist. Im Gegensatz zum Rettungsdienst gibt es beispielsweise keine konkreten Hilfsfristen und bislang auch keine Vorgaben zur Erreichbarkeit der Bereitschaftspraxen.»

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