Bürger und Politiker klagen gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Karlsruhe

16. Februar 2021 , 09:28 Uhr

Karlsruhe (pm/lk) – Bürger und FDP-Mitglieder aus dem Landkreis Karlsruhe haben am Montag schriftlich Widerspruch gegen die bis zum 7. März erlassene nächtliche Ausgangssperre im Landkreis Karlsruhe beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingelegt.

Klage am Verwaltungsgerichtshof eingereicht

„Wir fordern Landrat Christoph Schnaudigel auf, die unserer Meinung unverhältnismäßige und zudem regional unlogische Ausgangssperre sofort zurückzunehmen und halten diese rechtlich aus verschiedenen dargelegten Gründen auch nicht für zulässig. Deshalb prüfen wir nun eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim“, sagte der FDP-Bundestagsabgeordneter Christian Jung am Dienstag. Aktuell hat der Landkreis Karlsruhe eine 7-Tage-Inzidenz von 67,4.

Kreise entscheiden nach eigenem Ermessen

Der Ortenaukreis hatte beispielsweise vergangenen Donnerstag bei einer Inzidenz von 79,1 die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gekippt. Das Gesundheitsamt des Ortenaukreises konnte demnach nicht feststellen, dass auf eine Ausgangsbeschränkung – die wegen des damit verbundenen, tiefgreifenden Eingriffs in die Grundrechte der Einwohner nach dem Willen des Gesetzgebers ein letztes Mittel darstellt –  nicht verzichtet werden könne. Im Stadtkreis Karlsruhe gibt es seit Donnerstag ebenfalls keine nächtlichen Ausgangsbeschränkungen mehr, da die Inzidenz seit geraumer Zeit unter dem Wert von 50 liegt.

Insgesamt drei Kriterien müssen erfüllt sein

Das Sozialministerium in Stuttgart hatte am Donnerstag, nachdem die landesweite nächtliche Ausgangssperre durch eine Klage vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim einkassiert wurde, alle Gesundheitsämter angewiesen, zu prüfen, ob eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht werden könne. Neben einer Inzidenz über 50 müssen jedoch noch zwei weitere Voraussetzungen erfüllt sein: Das Gesundheitsamt muss „eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus“ erkennen. Zudem muss ein „diffuses Infektionsgeschehen“ feststellbar sein. Davon spricht man, wenn ein Anstieg der Infektionen nicht einem bestimmten Ort zugeordnet werden kann – beispielsweise einem Pflegeheim. Die neuen Ausgangssperren sollen wieder aufgehoben werden, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage in Folge unter 50 liegt.

Entscheidung sei „willkürlich und unverhältnismäßig“

Nach Ansicht der FDS-Abgeordneten für den Landkreis Karlsruhe-Land, Christian Jung, sei dieses Vorgehen willkürlich und unverhältnismäßig. In Bayern würden beispielsweise erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren verhängt, so Jung. Der FDP-Bundestagsabgeordnete hält es für wichtiger, dass in Baden-Württemberg statt der Ausgangssperren nun in jedem Stadt- und Landkreis die über 80-Jährigen Taxigutscheine für die Fahrt zu den Impfzentren bekommen, um die älteren Menschen besser zu schützen. Wichtig sei zudem ein Stufenplan mit klaren und verständlichen Kriterien für die Öffnung von Gesellschaft und Wirtschaft.

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