Bühl (pm/tk) – Seit Jahren macht sich die aggressive Asiatische Tigermücke am Oberrhein breit. Die Stadt Bühl ruft auch ihre Bürger zum Kampf gegen den Eindringling auf.
Auch im Bühler Ortskern sowie im Stadtteil Weitenung haben sich die Asiatische Tigermücken angesiedelt. Da diese sehr aggressiv sind, schnell zu einer Plage werden und gegebenenfalls auch Krankheiten übertragen können, hat die Stadtverwaltung die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS e.V.) beauftragt, die exotischen Stechmücken zu bekämpfen.
Alle Anwohner, deren Grundstück sich im bekannten Verbreitungsgebiet der Asiatischen Tigermücke befindet, wurden in einem gesonderten Schreiben über die anstehenden Maßnahmen und das weitere Vorgehen informiert. Alle anderen Anwohner, die kein Schreiben erhalten haben, sollten eigenständig Präventiv-Maßnahmen ergreifen, um eine Ansiedelung der Asiatischen Tigermücke auf dem eigenen Grundstück zu unterbinden und damit eine mögliche Plage bereits im Vorfeld zu verhindern.
Die wirksamste Maßnahme besteht in der Vermeidung beziehungsweise Beseitigung von Brutmöglichkeiten. Tigermücken entwickeln sich innerhalb einer Woche in wassergefüllten Behältnissen, die sich in Gärten oder auf Balkonen befinden, wie Regentonnen, Übertöpfe, Untersetzer, Gießkannen, Tiertränken, aber auch Hofgullys oder verstopfte beziehungsweise durchhängende Dachrinnen. Da Tigermücken nur wenige hundert Meter weit fliegen, stammen die attackierenden Exemplare entweder vom eigenen Grundstück oder aus der Nachbarschaft.
Grundstücksbesitzer können von April bis Oktober sehr effektiv die Vermehrung von Tigermücken verhindern, indem Gefäße entweder so gelagert werden, dass sich kein Wasser darin sammeln kann oder Behältnisse lückenlos abgedichtet werden (Regentonnen etwa mit einem engmaschigen Moskitonetz mit Gummizug). Auch das wöchentliche Entleeren von zum Beispiel Tiertränken ist eine sinnvolle Maßnahme.
Wer präventiv der Asiatischen Tigermücke vorbeugen möchte, kann hierfür vorerst nicht mehr auf die Bti-Tabletten zurückgreifen, die durch die Stadtverwaltung bislang kostenfrei ausgegeben worden waren. Hintergrund ist eine EU-Verordnung, wonach die Tabletten als Insektizide eingeordnet werden. Die Tablettenausgabe an Bürger darf deshalb nur noch erfolgen, wenn die Ausgabe durch Personen vorgenommen wird, die über einen entsprechenden Sachkundeausweis verfügen und den Erwerbenden hierüber aufklären können.
Die Stadt Bühl arbeitet mit der Kommunalen Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage KABS bereits an Möglichkeiten, wie zukünftig die Ausgabe der Bti-Tabletten erfolgen kann.