Bühl: Klatsche für AfD-Landesgruppe vor Verwaltungsgericht

13. November 2020 , 10:16 Uhr

Karlsruhe/Bühl (pm/msch) – Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion abgewiesen. Diese hatte gegen die Absage einer Diskussionsveranstaltung im Bürgerhaus Neuer Markt in Bühl geklagt. Alles rechtens, meint das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Seine Begründung liest sich wie eine Klatsche für die Fraktion.

Neuer Markt für Bügerdialog angemietet

Was war passiert? Die Landesgruppe der AfD-Fraktion im Bundestag hatte das Bürgerhaus Neuer Markt von der Stadt Bühl angemietet, um dort einen Bürgerdialog stattfinden zu lassen. Eine Landesgruppe ist der Zusammenschluss von Abgeordneten einer Fraktion im Bundestag, die aus demselben Bundesland kommen. Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen hat sich die Stadt jedoch entschlossen, alle kulturellen Veranstaltungen abzusagen und hat den Mietvertrag außerordentlich gekündigt. Das wollte die AfD-Bundestagsfraktion nicht einsehen und hat geklagt. Schließlich konnte ja auch die Gemeinderatssitzung im November im gleichen Gebäude stattfinden, so das Argument der AfD. Die Fraktion hat sich außerdem ungerecht behandelt gefühlt.

Keine Ungleichbehandlung

Das Verwaltungsgericht sieht das aber anders. Es argumentiert, dass keine Ungleichbehandlung vorliege, weil die Stadt alle Veranstaltungen abgesagt habe, die im November im Bürgerhaus hätten stattfinden sollen. Die Gemeinderatssitzung sei für den Geschäftsbetrieb der Gemeinde erforderlich und nicht mit einem Bürgerdialog vergleichbar, so das Gericht.

Klage war unzulässig

Besonders peinlich für die AfD-Bundestagsfraktion: eigentlich sei ihre Klage unzulässig, da der Mietvertrag ausdrücklich mit der Landesgruppe und nicht mit der Bundestagsfraktion geschlossen worden sei. Also könne auch nur die Landesgruppe Baden-Württemberg daraus Rechte geltend machen. Das hatte das Verwaltungsgericht am Donnerstag in einer Presseinformation mitgeteilt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Fraktion hat die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Dann müsste sich der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit der Klage befassen.

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