Bruchsal: Gericht hält Bürgerbegehren gegen Windräder für zulässig

17. September 2025 , 04:48 Uhr

Bruchsal (pm/tk) – Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stärkt in einer ersten Stellungnahme das Bürgerbegehren gegen geplante Windkraftanlagen im Bruchsaler Süden. Es sei „mit hoher Wahrscheinlichkeit zulässig“, hieß es.

Bürgerinitiative „Kein Windrad im Wald“

Die Initiative „Kein Windrad im Wald“ hatte Ende Juli das Begehren gegen die weitere Umsetzung des geplanten Windrad-Baus bei der Stadt Bruchsal eingereicht. Dafür hatte sie rund 3.000 gültige Stimmen gesammelt. Außerdem wollte die Bürgerinitiative die Stadt mit einer einstweiligen Verfügung daran hindern, Tatsachen zu schaffen und zum Beispiel bindende Verträge mit dem künftigen Windpark-Betreiber zu schließen. Mitte August hatte sie einen entsprechenden Eilantrag beim Karlsruher Verwaltungsgericht gestellt.

Stadt prüft Richterbegründung

Aber die Richter sehen hier keine Gefahr. Sie gehen davon aus, daß die Stadt Bruchsal sich korrekt verhält und keine vorsätzliche Verschleppung oder sonstige Hindernisse dem Bürgerbegehren in den Weg legt.

Aber begeistert ist das Bruchsaler Rathaus von der Entscheidung nicht. In einer Pressemitteilung kündigte die Stadt an, die über 40 Seiten umfassende Begründung des Gerichts in dieser Sache zu prüfen. „Nach einer ersten Einschätzung der sehr komplexen Entscheidung zeigen sich deutliche Abweichungen von der bisherigen Rechtsprechung. An dieser hatte sich die Stadt bei ihrem Vorgehen jedoch orientiert“, so Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick. Die Stadtverwaltung werde in den kommenden Tagen klären, ob sie dem Gemeinderat vorschlägt, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen.

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