Borkenkäfer im Kreis Freudenstadt: Hitze und Trockenheit sorgen für späte Hochphase

19. August 2026 , 22:14 Uhr

Freudenstadt (pm/ms) – Hitze und Trockenheit setzen den Wäldern im Kreis Freudenstadt weiter zu. Gleichzeitig breiten sich Borkenkäfer an Fichten und Tannen noch einmal verstärkt aus. Das Kreisforstamt ruft Privatwaldbesitzende deshalb dazu auf, ihre Bestände weiterhin intensiv zu kontrollieren und befallene Bäume schnell aufzuarbeiten.

Geschwächte Bäume bieten Borkenkäfern gute Bedingungen

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen machen sich inzwischen deutlich in den Wäldern bemerkbar. Buchen beginnen bereits, sich wie im Herbst zu verfärben und ihr Laub abzuwerfen. Auch erste Tannen werden rot und dürr.

Gleichzeitig erleben die Borkenkäfer an Fichte und Tanne nach einem für sie eher ungünstigen Frühjahr eine späte Hochphase. Die Wärme der vergangenen Wochen begünstigt ihre Entwicklung. Zugleich treffen die Käfer auf geschwächte Fichten und Tannen, die einem Befall kaum noch etwas entgegensetzen können.

Das Kreisforstamt befürchtet deshalb trotz des fortgeschrittenen Jahres eine weitere starke Vermehrung.

Auf diese Anzeichen sollten Waldbesitzende achten

Waldbesitzende sollen ihre Nadelholzbestände weiterhin regelmäßig auf einen möglichen Befall kontrollieren. Hinweise bei Fichten und Weißtannen können Harztröpfchen am Kronenansatz, braunes Bohrmehl am Stammfuß oder an Rindenschuppen sowie Spechtabhiebe sein.

Auch Kronen, die sich innerhalb kurzer Zeit verfärben, können auf einen Befall hindeuten. Besonders aufmerksam kontrolliert werden sollten Bestände, die bereits im vergangenen Jahr von Borkenkäfern betroffen waren, sowie lockere und stark besonnte Nadelwälder.

Befallene Bäume müssen schnell aus dem Wald

Wird ein frischer Käferbefall entdeckt, müssen die betroffenen Bäume laut Kreisforstamt so schnell wie möglich eingeschlagen werden. Sie sollen aus dem Wald gebracht oder weiterverarbeitet werden, bevor die Borkenkäfer ausfliegen und weitere Bäume befallen können.

Ist ein Abtransport oder eine geeignete Lagerung außerhalb des Waldes nicht möglich, müssen die Stämme entsprechend behandelt werden. Möglich ist beispielsweise das Entrinden. Bruttaugliche Resthölzer können unter anderem verbrannt oder gehackt werden.

Nicht ausreichend ist es dagegen, bereits befallenes Holz lediglich zu Brennholz zu sägen und die Meterstücke im Wald oder am Waldrand aufzusetzen. Die Käfer werden dadurch nicht unschädlich gemacht. Das Brennholz muss in diesem Fall aus dem Wald gebracht und mindestens 500 Meter vom Wald entfernt gelagert werden.

Kleinere Holzmengen möglichst gemeinsam aufarbeiten

Nach Angaben des Kreisforstamts steht einem schnellen Verkauf und Abtransport der Bäume aufgrund der hohen Nachfrage nach Holz in diesem Jahr grundsätzlich nichts entgegen. Schwierigkeiten können allerdings entstehen, wenn Käferholz nur in kleinen Mengen und verstreut anfällt.

Benachbarte Waldbesitzende sollten sich deshalb bei kleineren Mengen abstimmen, das Holz gebündelt aufarbeiten und für die Abfuhr bereitstellen.

Vor einem Holzeinschlag empfiehlt das Kreisforstamt außerdem, Kontakt mit den zuständigen Revierleitenden aufzunehmen. Dort gibt es Informationen zur Aufarbeitung und Vermarktung des Käferholzes.

Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Revierleitenden und weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Freudenstadt. Das Kreisforstamt ist außerdem unter 07441 920-3001 erreichbar.

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

Das Landratsamt Freudenstadt hat als Untere Forstbehörde zusätzlich eine Allgemeinverfügung zur Borkenkäferbekämpfung erlassen.

Hintergrund sind Fälle, in denen Waldbesitzende trotz Aufforderung des Kreisforstamts befallene Bäume auf ihren Grundstücken nicht beseitigen. Dadurch können auch umliegende Wälder gefährdet werden.

Die Allgemeinverfügung ermöglicht es dem Kreisforstamt, notwendige Maßnahmen zum Waldschutz in solchen Fällen im Wege einer Ersatzvornahme durchführen zu lassen. Die Kosten müssen die jeweiligen Waldbesitzenden tragen.

Veröffentlicht wurde die Allgemeinverfügung am 19. August 2026 auf der Homepage des Landratsamtes unter www.kreis-fds.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.

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