Rastatt (pm/tk) – Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat ihre neue Simulation zum PFC-Skandal in Rastatt/Baden-Baden veröffentlicht. Das Modell liefert wertvolle Informationen für Nutzung und Schutz des Grundwassers.
Die Belastung des Grundwassers durch PFC/PFAS-Verbindungen ist seit 2013 ein zentrales Umweltthema in Mittelbaden. Mittlerweile haben sich Industriechemikalien auf einer Fläche von 127 Quadratkilometern ausgebreitet. Das zeigt die neue interaktive Karte des LUBW.
Im Sommer 2013 wurde bei einer Routineuntersuchung eines Trinkwasserbrunnens im Landkreis Rastatt eine PFAS-Verunreinigung festgestellt. Weitere kontaminierte, landwirtschaftlich genutzte Böden wurden in der Region gefunden. Dies führte zu Einschränkungen bei der Entnahme von Grundwasser. Ein Kompostunternehmer hatte giftige Papierschlämme unter seine Erde gemischt und damit Landwirte in der Region beliefert.
„Für alle Betroffenen ist wichtig, im Vorfeld möglichst genau abschätzen zu können, wie sich in den kommenden Jahren die Schadstoffe im Grundwasser weiterbewegen“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW. „Deshalb haben wir unsere Prognosen erweitert.“
Die Simulation zeigt für drei verschiedene Tiefenbereiche des Grundwassers die derzeitige Situation und prognostiziert die räumliche Ausdehnung der PFAS-Verunreinigung bis zum Jahr 2033. Nutzerinnen und Nutzer der interaktiven Karten können selbst wählen und sich für drei verschiedene Tiefenbereiche im Grundwasserleiter und unterschiedliche Prognosejahre die Entwicklung darstellen lassen. Die Simulation basiert auf dem Grundwassermodell der LUBW für Mittelbaden.
Die interaktiven Karten können über die Webseiten der LUBW abgerufen werden: PFAS-Karten-Online.
Mit der zweiten Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 24.06.2023 in Kraft getreten ist, wird auch den Herausforderungen durch PFAS im Wasser Rechnung getragen.
Erstmals werden Grenzwerte für die Industriechemikalien festgelegt und in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gilt ein Summengrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) für eine Gruppe von 20 PFAS-Verbindungen.
Zusätzlich enthält die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert in Höhe von 0,02 μg/L für die Summe von PFOA, PFNA, PFHxS sowie PFOS (Summe PFAS-4). Dieser Grenzwert gilt ab dem 12. Januar 2028.