Bislang zwölf Cannabis-Clubs im Südwesten genehmigt

01. März 2025 , 14:00 Uhr

Im Südwesten warten 72 Vereine zum Anbau von Cannabis auf eine Betriebserlaubnis. Erteilt wurde diese bereits zwölf Mal, zwei Vereine wurden abgelehnt, drei Anträge wurden von den Antragstellern wieder zurückgenommen, wie das Freiburger Regierungspräsidium mitteilte.

Klagen gegen Auflagen

Bislang haben vier Anbau-Vereinigungen gegen die Auflagen in ihren Erlaubnissen geklagt. Dabei gehe es um Vorgaben zu Beschäftigungsverhältnissen sowie um die Rufbereitschaft der Vereine. «Zudem hat eine Anbauvereinigung Klage erhoben, weil eine Entscheidung über ihren Antrag bislang nicht erfolgt ist», sagte die Behördensprecherin. Die Freiburger Behörde ist landesweit für die Genehmigungen verantwortlich.

Nach der teilweisen Freigabe von Cannabis für Erwachsene und des privaten Anbaus mit zahlreichen Vorgaben war am 1. Juli vergangenen Jahres eine zweite Stufe in Kraft getreten. Nicht kommerziellen Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern wurde es damit ermöglicht, an den Start zu gehen.

Volljährige Menschen können Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Die Clubs brauchen aber eine behördliche Erlaubnis. Vorgesehen sind auch regelmäßige Kontrollen.

Anbauvereinigungen in mehreren Landesteilen genehmigt

Die ersten beiden Cannabis-Clubs in Baden-Württemberg, die grünes Licht erhielten, waren im vergangenen Jahr der Cannabis Club Südwest e.V. in Achern (Ortenaukreis) und der CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V. in Mannheim. Es folgten nun weitere Anbauvereinigungen in mehreren Landesteilen, etwa in Pforzheim, Offenburg oder Ehingen im Alb-Donau-Kreis.

Drei Klagen gegen Auflagen waren bereits im vergangenen Jahr angekündigt worden. Dabei ging es unter anderem um Rufbereitschaften, die die Vereine für Kontrollen sicherstellen müssen. Clubs hatten argumentiert, dass diese Bereitschaften wegen der Berufstätigkeit von Verantwortlichen nicht immer erfüllbar seien.

Die teilweise Freigabe von Cannabis war eines der großen Vorhaben der Berliner Ampel-Koalition. Die Union hatte angekündigt, bei einer Regierungsübernahme das Cannabis-Gesetz umgehend rückgängig machen zu wollen.

Entschädigungsansprüche der Clubs?

Laut der Neuen Richtervereinigung (NRV) entstehen dadurch hohe Entschädigungsansprüche. Wenn Anbau und Konsum von Cannabis wieder komplett untersagt würden, käme das einer Enteignung der Cannabis-Clubs gleich. Damit könnten die Clubs gegenüber dem Staat Entschädigungsansprüche geltend machen, hatte Simon Pschorr, Staatsanwalt und Sprecher der Fachgruppe Strafrecht, gesagt. Da Investitionen beim Cannabis-Anbau hoch seien und die Lizenzen laut Gesetz für sieben Jahre galten, rechnet Pschorr mit Beträgen in «nicht unerheblicher Höhe».

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