Bis zu 2.000 Euro Belohnung: Stadt Landau sucht Hinweise zu Grafittis

06. Februar 2026 , 14:42 Uhr

Landau (pm/dk) – Graffitis, Schmierereien und Vandalismus beschäftigen die Stadt Landau seit Monaten zunehmend. Um die Täter zu ermitteln und weitere Schäden zu verhindern, setzt die Stadt jetzt ein klares Zeichen: Für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung von Sachbeschädigungen führen, wird eine Belohnung von bis zu 2.000 Euro ausgelobt.

Zunehmende Schmierereien im Stadtgebiet

In den vergangenen Monaten sind Graffitis und Schmierereien vermehrt im öffentlichen Raum sowie an städtischen und privaten Gebäuden aufgetreten. Die Beseitigung der Schäden verursacht laut Stadt erhebliche Kosten und belastet damit die Allgemeinheit.

Stadt appelliert an Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger

Bürgermeister und Ordnungsdezernent Lukas Hartmann macht deutlich, dass es sich dabei keineswegs um Bagatellen handelt:
„Graffitis und Schmierereien sind kein Kavaliersdelikt. Sie verursachen hohe Kosten und beeinträchtigen das Stadtbild“, so Hartmann.

Weiter sagt er: „Wir ermutigen die Bürgerinnen und Bürger, aufmerksam zu sein und verdächtige Beobachtungen zu melden. Jeder Hinweis kann helfen, die Täter zu ermitteln und weiteren Schaden zu verhindern.“

Belohnung ganzjährig und ohne zeitliche Begrenzung

Die Auslobung der Belohnung ist nicht zeitlich begrenzt und gilt ganzjährig. Sie bezieht sich auf Hinweise zu Vandalismus sowie Vermüllung des öffentlichen Raumes im Zusammenhang mit Schmierereien.

So können Hinweise gemeldet werden

Sachdienliche Hinweise zur Täterermittlung können gemeldet werden bei:

Wichtig: Die genannten Kontaktmöglichkeiten sind ausschließlich für rechtssichere Hinweise zur Täterermittlung vorgesehen.

Wann wird die Belohnung ausgezahlt?

Die Belohnung wird ausgezahlt, wenn aufgrund des Hinweises eine Person identifiziert und wegen Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt wird. In Ausnahmefällen kann eine Auszahlung auch vor Rechtskraft des Urteils erfolgen, etwa bei einer Verfahrenseinstellung nach § 153 Strafprozessordnung.

Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung entscheidet die Stadt Landau unter Ausschluss des Rechtswegs. Bei Sachbeschädigungen an privaten Gebäuden ist eine Bestätigung der Eigentümerin oder des Eigentümers erforderlich. Die Belohnung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die nicht an der jeweiligen Tat beteiligt waren.

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