Die Generalstaatsanwaltschaft hält es für erwiesen, dass sich Fischer als Mandatsträger der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat: Für pro-aserbaidschanisches Verhalten als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) soll er über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben – wobei ein Teil der Zahlungen geflossen sein soll, als dies noch nicht strafbar war, und ein weiterer Teil der Zahlungen inzwischen verjährt ist. Im Gegenzug soll Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben.
Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten und gesagt: «Ich bin unschuldig.» Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme «verkauft».
Die Verteidigung nannte die Strafforderung der Anklage völlig unverhältnismäßig. Ohnehin seien es nur «vermeintliche Indizien», die die Anklage zusammengetragen habe. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen.
Fischer sitzt seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft: Weil er wiederholt nicht zu Prozessterminen erschienen war, hatte das Gericht Haftbefehl verhängt.