Fünf Monate Haft auf Bewährung zu viel?

Betrunkene Steuerfrau in Iffezheim: Verteidigung legt Berufung ein

02. Dezember 2024 , 13:28 Uhr

Iffezheim (dpa/svs) – Die betrunkene Steuerfrau von Iffezheim hat bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, vergangene Woche war sie zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden. Sie soll vor gut einem Jahr an der Rhein-Schleuse Iffezheim das Schiff gegen das geschlossene Schleusentor gefahren haben – mit 1,1 Promille intus. Jetzt legen ihre Verteidiger Berufung ein, sie wollen einen Freispruch.

Nächste Instanz: Oberlandesgericht Karlsruhe

Die Steuerfrau eines Rheinschiffs hat nach Auffassung eines Gerichts getrunken und einen schweren Unfall an einer Schleuse verursacht – nach dem Urteil im Strafprozess gegen die 50-Jährige hat nun die Verteidigung Berufung eingelegt. Wie das Amtsgericht in Kehl als zuständiges Schifffahrtsgericht auf Anfrage weiter mitteilte, ist die nächste Instanz das Oberlandesgericht Karlsruhe als sogenanntes Schifffahrtsobergericht.

2,5 Millionen Euro Schaden

Die Steuerfrau des Güterschiffs «La Primavera» war vor einer Woche in Kehl zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 50-Jährige habe die Havarie an der Rheinschleuse Iffezheim verursacht, weil sie getrunken habe und danach wohl eingeschlafen sei, hatte das Gericht geurteilt.  Verletzt wurde bei Unfall vor gut einem Jahr niemand, das riesige Tor einer Schleusenkammer wurde bei dem heftigen Aufprall aber zerstört. An der Anlage im Kreis Rastatt entstand laut Anklagebehörde ein Schaden von rund 2,5 Millionen Euro. Das Schiff war laut Zeugen ungebremst auf die Schleuse gefahren.

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Die Verteidigung plädierte im Prozess auf Freispruch. Die in den Niederlanden lebende Frau stand wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs vor Gericht. Sie sagte vor Gericht aus, sie sei damals bewusstlos gewesen.

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