Bestechlich? Alpirsbacher Bürgermeisterkandidat vor Gericht

03. Juli 2025 , 17:51 Uhr

Alpirsbach (dpa/svs) – Ein Polizist wird zum Bürgermeister in Alpirsbach, im Kreis Freudenstadt gewählt – und darf doch nicht ins Amt. Was hinter den Ermittlungen gegen Sven Christmann steckt und worum es ab Freitag vor Gericht geht.

Wahl annuliert

Der Polizist Sven Christmann wurde zum Rathauschef im Schwarzwaldort Alpirsbach gewählt, durfte das Amt wegen Wählertäuschung aber nie antreten. Nun geht es ab Freitag in Pforzheim in einem Strafverfahren unter anderem wegen Bestechlichkeit um jene Ermittlungen, aufgrund derer das Landratsamt Freudenstadt letztlich die Wahl annulliert hatte.
Laut Anklage sollen Christmann und ein Kollege für Geschäfte mit Trocknungsschränken eine Provision von mehr als 10.000 Euro von einem dritten Angeklagten entgegengenommen haben. Es gehe um die Vermittlung einer Lieferung an die Hochschule für Polizei Baden-Württemberg sowie eine zurückliegende Auftragsvergabe für die Lieferung weiterer solcher Schränke an das zentrale Trainingszentrum Mosbach. Christmanns Anwalt kündigte an, dass sein Mandant sich in der Hauptverhandlung zur Sache äußern werde.

Wähler über Dienstverhältnis getäuscht

Christmann hatte im April 2024 die Stichwahl in der 6.000-Einwohner-Stadt mit rund 56 Prozent der Stimmen gewonnen. Doch weil er die Wähler aus Sicht des Landratsamts im Hinblick auf sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht hatte, annullierte es die Wahl. Christmann hätte demzufolge darüber aufklären müssen, dass er aufgrund der Ermittlungen nicht aktiv im Dienst sei.

Christmann hatte auf seiner Internetseite erklärt, er habe nie bestritten, dass er in ein Ermittlungsverfahren einbezogen sei. «Was meinen eigenen Beitrag zum gesamten Beschaffungsvorgang anbelangt, habe ich ein reines Gewissen und bin restlos davon überzeugt, dass ich stets pflichtgemäß gehandelt habe.»

Doch das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Behörde: Der Feststellung zufolge war Christmann die Führung der Dienstgeschäfte unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt worden – wegen des Verdachts, dass er sich in einem dienstlichen Beschaffungsvorgang einen vermögenswerten Vorteil verschafft habe.

Urteil Anfang August?

Dazu verhandelt das Landgericht Karlsruhe an der Außenstelle Pforzheim. Die Große Strafkammer hat derzeit fünf Fortsetzungstermine bis 8. August angesetzt. Elf Zeugen sind nach Angaben des Gerichts geladen.

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