Landau/Germersheim (pol/svs) – Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Landau haben Polizeikräfte am Dienstagmorgen einen Massagesalon in Landau sowie eine Wohnung im Kreis Germersheim durchsucht. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Zwangsprostitution gegen die 43-jährige Betreiberin des Salons. Bei den Durchsuchungen wurden unter anderem Mobiltelefone sowie rund 26.000 Euro Bargeld sichergestellt.
Laut bisherigen Erkenntnissen der Ermittler soll die Tatverdächtige Anfang Mai zwei Mädchen im Alter von 15 und 17 Jahren dazu veranlasst haben, sexuelle Handlungen an Kunden des Massagesalons vorzunehmen. Der Verdacht der Zwangsprostitution ergibt sich in diesem Fall unabhängig davon, ob persönliche oder wirtschaftliche Zwangslagen vorlagen. Allein das Alter der Jugendlichen macht den Tatbestand bereits strafbar.
Laut Strafgesetzbuch gilt: Wer Personen unter 21 Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution veranlasst, erfüllt den Tatbestand der Zwangsprostitution. Die Regelung dient dem besonderen Schutz junger Menschen – diese Schutzbedürftigkeit sehen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei im aktuellen Fall als verletzt an.
Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, jedoch in bestimmten Bereichen durch Sperrbezirksverordnungen eingeschränkt. In Städten mit unter 50.000 Einwohnern – wie auch Landau – ist Prostitution im gesamten Stadtgebiet verboten. Damit liegt im aktuellen Fall möglicherweise nicht nur ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch, sondern auch gegen die Sperrbezirksverordnung vor.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau und der Kriminalpolizei dauern an. Weitere Auskünfte zum Stand des Verfahrens wurden bislang nicht veröffentlicht.