Baden-Württemberg will bald zurück in die Warnstufe

14. Februar 2022 , 13:00 Uhr

Stuttgart/Berlin (dpa/lsw) – Baden-Württemberg will bei der nun geplanten, schrittweisen Lockerung der Corona-Auflagen grundsätzlich mitgehen. In einem zwischen Kanzleramt, Vorsitz und Co-Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) abgestimmten Vorschlag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, die größeren Schutzmaßnahmen sollten nach dem Abebben der Omikron-Welle am 20. März größtenteils wegfallen. Die Landesregierung im Südwesten hält das Vorgehen für weitgehend richtig, erfuhr die dpa am Montag aus Regierungskreisen in Stuttgart. Allerdings dringt das Land teilweise auf mehr Tempo.

Ab 4. März 3G-Regel in Gastronomie geplant

In einem ersten Schritt soll laut dem Beschlusspapier die Obergrenze von zehn Personen für private Treffen von Geimpften und Genesenen gelockert werden. Zudem soll der Zugang zum Einzelhandel bundesweit gar nicht mehr beschränkt werden, in Baden-Württemberg ist das jetzt schon der Fall. In einem zweiten Schritt soll vom 4. März an in Gastronomie und Hotellerie nur noch die 3G-Regel gelten. Das heißt, auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test könnten wieder in Restaurants essen oder in Hotels übernachten.

Öffnungen von Clubs und Discos

Clubs und Discos sollen wieder öffnen dürfen, allerdings nur für Geimpfte und Genesene, die zudem einen Test vorweisen können. Darüber hinaus sollen bei Großveranstaltungen wieder mehr Zuschauer zugelassen werden. Hier wünscht sich Baden-Württemberg ein schnelleres Vorgehen. Das Land würde gern noch im Februar in die Warnstufe zurückkehren. In der Warnstufe gelten in den meisten Lebensbereichen nur noch die 3G-Regeln.

Ab 20. März Wegfall der tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen

In einem dritten und letzten Schritt sollen ab dem 20. März aller tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen fallen – auch die verpflichtenden Homeoffice-Regelungen. Arbeitgeber sollen aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten können. Die Lockerungsvorschläge nehmen Bezug auf die jüngste Stellungnahme des Expertenrats der Bundesregierung. Das Gremium hält Corona-Lockerungen in den kommenden Wochen unter bestimmten Bedingungen für möglich und geht davon aus, dass der Anstieg der Corona-Zahlen in den nächsten Wochen zu einem Ende kommen werde. Der Rat mahnte dabei ein besonnenes Vorgehen an. Ein zu frühes Öffnen berge die Gefahr eines erneuten Anstiegs der Krankheitslast.

Maskenpflicht soll länger gelten

Die Maskenpflicht soll mit dem Frühlingsanfang noch nicht abgeschafft werden. Nach dem ersten Vorschlag für die Bund-Länder-Runde am Mittwoch soll es über den 19. März hinaus „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ wie die Maskenpflicht in Bus und Bahn geben können. Bei schlechterer Infektionslage soll die Regierung zudem nötige Gesetzgebungsverfahren zügig einleiten.

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