Maskenpflicht ab Montag in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

21. April 2020 , 12:18 Uhr

Stuttgart/Karlsruhe (cmk) Maske auf in Bus, Bahn und beim Einkaufen – das gilt bald auch in der Region. Wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einem Statement am Dienstagmittag bestätigte, tritt die Maskenpflicht am 27. April in Baden-Württemberg in Kraft. Auch Rheinland-Pfalz zog nun nach und bestätigte eine Maskenpflicht ab nächsten Montag. In Sachsen müssen Bürgerinnen und Bürger bereits seit einigen Tagen in Geschäften und dem Nahverkehr eine Maske tragen. Thüringen will ab Freitag nachziehen, Bayern in der nächsten Woche. Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind Masken in Bus und Bahn ab Montag Pflicht.

Rheinland-Pfalz zieht nach

Auch in Rheinland-Pfalz müssen Bürgerinnen und Bürger ab Montag Nase und Mund bedecken, wenn sie einkaufen gehen oder mit Bus und Bahn fahren möchten. Das teilte Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, am Mittwoch mit.


Maskenpflicht ab 27. April

Viele haben bereits damit gerechnet, nun ist es offiziell. Auch in Baden-Württemberg wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 27. April zur Pflicht. Dann müssen Bürgerinnen und Bürger beim Einkaufen in Geschäften und in Bus und Bahn Nase und Mund verdecken. Dabei solle man allerdings auf medizinische Mundschutze verzichten, „notfalls tut es auch ein Schal“, so der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag.

Dringende Empfehlung nicht genug

Der Ministerpräsident betonte in seinem Statement am Mittag: „Eine Bedeckung von Mund und Nase kann helfen die Verbreitung des Virus zu bremsen.“ Bei der Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche wurde lediglich eine dringende Empfehlung ausgesprochen, mehrere Bundesländer haben inzwischen aber eine Maskenpflicht beschlossen. „Ich war schon sehr lange dafür das zu machen, aber in der Ministerpräsidentenkonferenz hatte man sich eben auf eine Empfehlung geeinigt. Aber in der jetzigen Situation, in der die Geschäfte wieder geöffnet haben und mehr Leute im ÖPNV sind und es zu Situationen kommt, in denen der Abstand nicht immer eingehalten werden kann, haben wir nun das Bedecken von Mund und Nase zur Pflicht gemacht“, so Kretschmann weiter.

Kontaktbeschränkung und Abstandsregeln gelten weiterhin

Auch bei der Entscheidung mitgespielt habe die Tatsache, dass sich zu wenige Menschen an die dringende Empfehlung gehalten haben. Zudem folge man damit Bundesländern wie Bayern oder Hessen, die bereits eine Maskenpflicht beschlossen haben. Trotzdem gelte die Kontaktbeschränkung und auch die Abstandsregel weiterhin, „nur dann bringt es einen zusätzlichen Gewinn“, so der baden-württembergische Ministerpräsident. Kontrolliert werden solle die Maskenpflicht möglicherweise durch die Polizei oder ÖPNV-Bedienstete. Dazu sei aber bislang noch nichts beschlossen, auch mögliche Sanktionen müssten erst noch besprochen werden.

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