Baden-Baden (pm/dk) – Der erkrankte Oberbürgermeister Dietmar Späth hat beim Regierungspräsidium Karlsruhe einen Antrag auf Feststellung der Dienstunfähigkeit gestellt. Wie die Stadt mitteilt, befindet sich Späth aufgrund einer schweren psychischen und physischen Erkrankung weiterhin in ärztlicher Behandlung.
Der Antrag erfolgte nach § 26 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) in Verbindung mit § 43 Landesbeamtengesetz (LBG). Das Verfahren wird derzeit geprüft. Wie lange die Bearbeitung dauern wird, ist laut Stadtverwaltung noch offen.
Späth wird aktuell ambulant behandelt, Anfang des kommenden Jahres sind weitere stationäre Therapiephasen vorgesehen. Er befindet sich weiterhin im Krankenstand.
Bis zum Abschluss des Verfahrens bittet die Stadtverwaltung, von weiteren Anfragen abzusehen. Sobald eine Entscheidung über den Antrag vorliegt, soll die Öffentlichkeit zeitnah informiert werden.