Baden-Baden und Südliche Weinstraße dürfen wieder lockern

20. Mai 2021 , 06:00 Uhr

Baden-Baden/Landau (pm/lk) – Die Stadt Baden-Baden und der Kreis Südliche Weinstraße dürfen ab heute lockern. Dann fällt die Bundesnotbremse weg – unter anderem Restaurants und Kneipen dürfen wieder öffnen. Breite Öffnungen gibt es ab Freitag auch im Kreis Freudenstadt und ab Samstag in Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Die Stadt Landau könnte am Sonntag nachziehen, die Kreise Rastatt und Calw kommende Woche. Der Landkreis Germersheim hatte schon vergangene Woche die 100er Schwelle an fünf Tagen in Folge unterschritten. Lockerungen waren dort bereits an Christi Himmelfahrt in Kraft getreten. Seitdem ist die Inzidenz nicht wieder gestiegen.

Baden-Baden putzt sich heraus

Die Stadt Baden-Baden sowie der Kreis Südliche Weinstraße dürfen ab heute bei Einzelhandel, Gastronomie und Kultur lockern. Baden-Badens Oberbürgermeisterin Margret Mergen ist glücklich über diese Entwicklung: „Baden-Baden ist in diesen Corona-Zeiten sehr ruhig und entspannt mit Natur und Vogelgezwitscher. Aber es fehlt die Fröhlichkeit und Unbeschwertheit der Menschen und Gäste. Ich freue mich jetzt auf die Gastronomie, ein schönes Glas Wein oder einen Kaffee. Daneben freue ich mich auf einen Museumsbesuch oder die Fahrt auf den Merkur. Oben auf dem Berg ein Eis schlecken, das sind einfach schöne Aussichten für die Pfingstferien.“ In der Kurstadt laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, in der Innenstadt herrscht seit vielen Monaten fast wieder so etwas wie Menschengewusel. „Alle stehen in den Startlöchern. In der Stadt wird geputzt, gewienert, Blümchen gepflanzt, Sonnenmarkisen ausgefahren, Waren eingekauft. Man hat das Gefühl das Leben bricht wie ein Frühlingserwachen aus Baden-Baden heraus“, so die Rathauschefin.

Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre

Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind mit zwei Haushalten bis maximal fünf Personen erlaubt. Nicht mitzuzählen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr entfallen. Die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht bleiben jedoch weiterhin bestehen – auch für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Für die digitale Kontaktnachverfolgung verwenden alle Stadt- und Landkreise in der gesamten neue welle Region die Luca-App.

Urlaub und Gastronomie

Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen. Möglich ist auch touristischer Verkehr mit Reisebussen, Berg- oder Seilbahnen. Im Fahrzeug dürfen jedoch maximal die Hälfte der Sitzplätze besetzt sein, außerdem müssen sich Start- und Zielort mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden. Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt, Tische müssen mit 1,5 Meter Abstand gestellt sein. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung, dort gelten die AHA-Regeln. Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen dürfen unter Einhaltung von 1,5 Meter Abstand öffnen. 

Einkaufen im Einzelhandel

Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click&Meet-Regelung öffnen. Dabei ist ein Kunde pro 40 Quadratmeter Ladenfläche mit Voranmeldung ohne Test erlaubt. Oder zwei Kunden pro 40 Quadratmeter ohne Voranmeldung, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. In der Südpfalz ist Einkaufen grundsätzlich ohne Terminbuchung möglich. Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, bleiben weiterhin unter Hygienebedingungen regulär geöffnet. Öffnen dürfen nun aber auch wieder Baumärkte, Elektronikgeschäfte, Möbelhäuser, Bücherläden und ähnliche. Körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- oder Fußpflege-, Tattoo- und Piercing-Studios, sowie Friseurbesuche sind mit vorheriger Terminbuchung, negativem Schnelltest, Impf- oder Genesenennachweis sowie medizinischer Maske möglich. Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons können öffnen mit maximal einer Person pro 20 Quadratmeter.

Schulen und Lerneinrichtungen

Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten können zum Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Ein Wechselunterricht ist damit nicht mehr nötig. Bis zu den Pfingstferien ist dies lediglich eine Option für die Schulen, die aufgrund der noch wenigen noch verbleibenden Tage bis zum Ferienbeginn und des Aufwandes nicht genutzt werden muss. Nachhilfeunterricht ist mit bis zu 10 Schülern möglich. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen mit bis zu 10 Schülern unterrichten, ausgenommen sind Gesangsunterricht, Unterricht mit Blasinstrumenten oder Tanzunterricht. Für alle anderen Schularten bleibt es bis vorerst beim Wechselunterricht. Erlaubt sind ferner Lehrveranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen, Kurse der Volkshochschule innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen. Ausgenommen sind Tanz- und Sportkurse.

Kultur und Freizeit

Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen mit bis zu 100 Besuchern stattfinden. Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen. Veranstaltungen zur Religionsausübung, etwa Gottesdienste, sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet. Archive, Büchereien und Bibliotheken können öffnen, erlaubt ist eine Person pro 20 Quadratmeter. Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe.

Sport und Bewegung

Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports werden im Freien mit bis 100 Zuschauern ermöglicht. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden. Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang mit einer Person pro 20 Quadratmeter dürfen ebenfalls öffnen.

Ein zweiter Öffnungsschritt kann folgen, wenn die Inzidenzen weitere 14 Tage lang stabil unter 100 bleiben.

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