Baden-Baden (dk) – Am 8. März 2026 wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt. In Baden-Baden kommt eine Besonderheit dazu: Parallel zur Landtagswahl findet auch die Oberbürgermeisterwahl statt. Sollte es dabei zu einer Stichwahl kommen, steht am 22. März ein weiterer Wahltermin an. Für die Stadt bedeutet das einen deutlich höheren organisatorischen Aufwand – und vor allem: viel Verantwortung für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
„In jedem Wahllokal gibt es Teams und Wahlhelfer sind quasi alle Mitglieder dieses Teams“, erklärt Fabienne Jox, Ortsvorsteherin von Haueneberstein und Wahl-Organisatorin in Baden-Baden. Ein Team besteht aus Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherin, Stellvertretung, Schriftführer oder Schriftführerin sowie mehreren Beisitzern.
Allein in Baden-Baden gibt es rund 60 Wahlbezirke. Geplant wird mit sieben bis acht Personen pro Wahllokal. „Wir kalkulieren so roundabout mit acht Personen pro Team. Also brauchen wir allein 480 Personen, die nur quasi in den Wahlbezirken die Wahlhandlung unterstützen“, so Jox. Dazu kommen viele weitere städtische Mitarbeitende, etwa aus IT, Bauhof oder Wahlamt.
Die Aufgaben der Wahlhelfer sind vielfältig und verantwortungsvoll. Wahlvorsteher und ihre Stellvertretungen achten darauf, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft. Dazu gehört zum Beispiel:
Sicherstellen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt
Kontrolle, dass immer nur eine Person in der Wahlkabine ist
Überwachung des Umfelds des Wahllokals (keine Wahlwerbung im 20-Meter-Umkreis)
Weitere Teammitglieder prüfen die Wahlberechtigung im Wählerverzeichnis, geben Stimmzettel aus und achten darauf, dass niemand zweimal wählt. Auch besondere Situationen müssen dokumentiert werden. „Alle Ereignisse, die jetzt irgendwie ungewöhnlich waren, muss man dokumentieren“, erklärt Jox.
Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr zählt das gesamte Team die Stimmen aus. Dabei wird genau geprüft, welche Stimmzettel gültig oder ungültig sind. „Und da gibt es dann auch tatsächlich für jede Wahl unterschiedliche rechtliche Hintergründe“, so Jox.
Die Kombination aus Landtagswahl und Oberbürgermeisterwahl hat vor allem Auswirkungen auf die Auszählung. „Die haben einfach nur am Abend mehr auszuzählen müssen, am Abend vom achten einfach länger da bleiben“, erklärt Jox. Wichtig dabei: „Priorität hat die Landtagswahl bei der Auszählung.“
Kommt es zu einer Stichwahl bei der Oberbürgermeisterwahl, müssen die Wahlhelfer am 22. März erneut antreten. Baden-Baden hat damit faktisch zwei Wahltermine zu stemmen.
Der Einsatz wird mit einem sogenannten Erfrischungsgeld vergütet. Die genaue Höhe hängt von der Wahl ab und davon, ob es sich – wie in Baden-Baden – um zwei Wahlen an einem Termin handelt. „Das ist natürlich erhöhter Aufwand, also auch eine höhere Aufwandsentschädigung“, so Jox. Die konkrete Regelung für diese Wahl befindet sich noch in Klärung.
Vor dem Wahltag gibt es Schulungen für Wahlvorsteher und deren Stellvertretungen. Dort werden unter anderem Beispiele für gültige und ungültige Stimmzettel besprochen.
Grundsätzlich darf jeder Wahlberechtigte Wahldienst leisten. Wahlberechtigt, das bedeutet:
„Jeder, der sich bei uns meldet, wird natürlich überprüft, ob er Wahldienst machen darf“, sagt Jox. Vorkenntnisse sind nicht nötig: „Learning by doing. Jeder hat mal irgendwie angefangen.“
In Baden-Baden gibt es derzeit weniger Wahlhelfer als in früheren Jahren, etwa durch Krankheit oder Renteneintritte. Deshalb appelliert Fabienne Jox an die Bevölkerung: „Wer Lust hat, Wahldienst zu machen, wer da mal reinschnuppern möchte, wer sagt: Hey, ich habe Lust und Zeit, am 8. März und am 22. März in Baden-Baden auszuhelfen? Sehr gerne!“
Sollten sich nicht genug Freiwillige melden, sieht das Gesetz sogar eine Verpflichtung vor. „Da möchte ich aber ungern darauf zurückgreifen, sondern mir ist das schon sehr an Freiwilligkeit gelegen“, betont Jox.