Pforzheim (pm/dk) – Der Büchenbronner Aussichtsturm ist aktuell kaum noch zu sehen: Eine massive Einhausung sichert das historische Bauwerk jetzt rundherum ab. Die Stadt Pforzheim reagiert damit auf wiederholte unerlaubte Zutritte. Langfristig soll der Turm denkmalgerecht saniert und wieder geöffnet werden.
Seit wenigen Tagen ist der Aussichtsturm vollständig mit einem sogenannten „Protect-System“ abgesperrt. Dabei wurden Aluminiumplatten an einem vier Meter hohen Baugerüst rund um den Turm befestigt.
Die neue Absperrung soll bestehen bleiben, bis das historische Bauwerk denkmalgerecht saniert werden kann.
Bisher war der Aussichtsturm lediglich mit einem Bauzaun gesichert. Dieser wurde nach Angaben der Stadt jedoch mehrfach beschädigt oder geöffnet. Dadurch gelangten Personen trotz der Sperrung unerlaubt auf den Turm. Die Stadt hat sich deshalb für die deutlich stabilere Sicherung entschieden, wie sie auch bei größeren Bauvorhaben eingesetzt wird.
Baubürgermeister Tobias Volle betont den Sicherheitsaspekt: „Die Sperrung dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger“
Solange die Sanierung nicht erfolgt sei, dürfe kein Risiko eingegangen werden. „Sicherheit hat hier eindeutig Vorrang“, so Volle weiter. „Zugleich ist der Büchenbronner Aussichtsturm ein bedeutendes Kulturdenkmal und ein Wahrzeichen des Stadtteils. Unser Ziel ist es, dieses besondere Bauwerk denkmalgerecht zu erhalten und langfristig wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“
Der rund 25 Meter hohe Aussichtsturm wurde bereits 1883 errichtet. Wegen erheblicher statischer Mängel ist er derzeit gesperrt.
Untersuchungen hatten unter anderem starke Deformationen und Korrosionsschäden an Stahlbauteilen ergeben. Eine Wiedereröffnung ist deshalb erst nach einer umfassenden Sanierung möglich.
Die Sanierungsplanung soll im Herbst beziehungsweise Winter 2026 beauftragt werden. Bis Mitte 2027 soll daraus ein Sanierungskonzept entstehen, das eng mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt wird.
Anschließend soll der Gemeinderat über die denkmalgerechte Sanierung entscheiden. Auf Grundlage dieses Beschlusses können Fördermittel beantragt werden.
Wenn die erforderlichen Haushaltsbeschlüsse gefasst und die Fördermittel bewilligt werden, ist die bauliche Umsetzung für das Jahr 2028 vorgesehen.