Karlsruhe (dpa/svs) – Augen checken lassen – direkt beim Einkauf in der Drogerie: dm bietet seit gut einem Jahr Augenscreenings in ausgewählten Filialen an. Jetzt beschäftigt das Angebot das Landgericht Karlsruhe. Die Wettbewerbszentrale hält Teile davon für rechtlich problematisch.
Das Landgericht Karlsruhe verhandelt über das Augenscreening-Angebot von dm. Für 14,95 Euro können Kundinnen und Kunden in ausgewählten Filialen ihre Augen untersuchen lassen. Die Wettbewerbszentrale geht gegen das Angebot vor. Nach ihrer Auffassung verstößt es gegen verschiedene rechtliche Vorgaben, unter anderem gegen das Heilpraktikergesetz.
Sie verlangt unter anderem, dass dm in seinen Filialen kein Augenscreening zur Feststellung von Augenkrankheiten durch Menschen durchführen lässt, die keine Ärzte sind, und solche Angebote auch nicht bewirbt.
dm hält dagegen und sieht in dem Angebot mit einem Kooperationspartner keinen Verstoß gegen geltendes Recht. Sebastian Bayer, Geschäftsführer Marketing + Beschaffung bei dm, sagte mit Blick auf das Verfahren: «Wir wollen Rechtssicherheit.»
Sollte dm vor dem Landgericht verlieren, will das Unternehmen nach eigenen Angaben in die nächste Instanz gehen.
Die Wettbewerbszentrale möchte die Fragen gerichtlich klären lassen, «da die Einhaltung medizinischer Standards ein relevanter Aspekt des Patientenschutzes ist».
Im November ist außerdem am Landgericht Düsseldorf ein weiteres Verfahren geplant. Dort geht es um den Kooperationspartner von dm.
Gestartet ist das Angebot in acht dm-Filialen. Dort besteht es weiterhin. Die Auswertung der Screenings, etwa auf Grünen Star beziehungsweise Glaukom, erfolgt laut dm mit Hilfe Künstlicher Intelligenz und wird ärztlich geprüft. Gleichzeitig weist das Unternehmen darauf hin, dass das Screening keine medizinische Diagnose oder ärztliche Untersuchung ersetzt.
Vor wenigen Wochen hatte dm angekündigt, das Angebot auf 30 Filialen ausweiten zu wollen. Dabei will das Unternehmen sowohl testen, wie das Screening in ländlichen Regionen mit vergleichsweise wenigen Augenärzten angenommen wird, als auch in Großstädten. Auch die Darstellung des Angebots in den Filialen wurde überarbeitet. Bayer sagte dazu: «Das ist ja eine noch eher ungewohnte Dienstleistung in einem Drogeriemarkt».
Konkrete Zahlen zur Nutzung nennt dm nicht. Nach Angaben des Unternehmens werde das Augenscreening aber gut angenommen. Inzwischen hätten außerdem zwei Krankenkassen – eine private und eine gesetzliche – das Angebot aufgenommen und würden es ihren Beitragszahlern anbieten.