Aufnahmestopp nach Ansturm auf Cannabis Clubs in Baden-Württemberg

13. August 2023 , 15:59 Uhr

Kaum waren die Pläne für eine Legalisierung von Cannabis bekannt, müssen Cannabis Social Clubs Mitgliederanfragen ablehnen. Die Clubs sprießen überall aus dem Boden und platzen aus allen Nähten.

Hunderte Mitgliedsanträge

Schon vor der offiziellen Cannabis-Legalisierung in Deutschland haben sich erste Cannabis Social Clubs (CSC) gegründet, der Ansturm darauf ist deutschlandweit enorm. Deswegen nehmen manche schon jetzt keine Mitglieder mehr auf – so auch in Baden-Württemberg. «Seit der Ankündigung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach im April, dass sich im Hinblick auf die Cannabislegalisierung etwas tun wird, wurden wir von Mitgliedsanträgen überrannt. Inzwischen haben wir beschlossen, keine neuen Mitglieder mehr aufzunehmen», sagte der Vorsitzende des CSC Stuttgart, Julen Merino. Der Verein habe inzwischen fast 470 Mitglieder.

Gemeinschaftlicher Anbau

Zusammen mit am Anbau interessierten Mitgliedern habe man eine Task-Force-Anbau gegründet, hieß es beim CSC Stuttgart. Diese Arbeitsgruppe kümmere sich darum, den gemeinschaftlichen Anbau im CSC Stuttgart theoretisch zu planen und werde sich mit Eintreten des Gesetzes auch um die Anbaupraxis kümmern.

CSCs sehr  jung

Laut dem Dachverband deutscher Cannabis Social Clubs (CSCD) sind die meisten CSC in Baden-Württemberg sehr jung. «In aller Regel lagen die Mitgliederzahlen im April im einstelligen oder niedrigen zweistelligen Bereich. Ich weiß von einigen Clubs, dass sie so viele Anfragen haben, dass es einen offiziellen Mitgliederstopp gibt», sagte CSCD-Vorstand Steffen Geyer. Aktuell gibt es in Baden-Württemberg 15 Clubs, mit denen der deutsche Dachverband in Kontakt stehe.

Cannabis fast überall anbaubar

Laut Geyer beschränkt sich der aktuelle Gesetzentwurf für den Anbau auf vergleichsweise stark gesicherte «befriedete Gebiete». «Das können Gewächshäuser, Lagerhallen oder ähnliche Einrichtungen sein. Als Verband arbeiten wir darauf hin, diese Regeln der geringen Gefährlichkeit von Cannabis anzupassen und so ökologisch und ökonomisch sinnvollere Aufzuchtorte zu ermöglichen», sagte Geyer. Rein biologisch gebe es für den Anbau kaum Grenzen. Die Pflanze sei sehr genügsam und könne quasi überall erfolgreich produziert werden.

Bauern interessiert an Cannabisanbau

Bundesagrarminister Cem Özdemir (Grüne) sieht bei Landwirten in Deutschland großes Interesse an der Legalisierung von Cannabis. «Viele Bäuerinnen und Bauern stehen in den Startlöchern, um Hanf anzubauen», sagte der Grünen-Politiker in einem Medienbericht. Die Sprecherin des Landesbauernverbands in Stuttgart erklärte dazu: «Wenn es entsprechend umgesetzt wird, dass es für Landwirte machbar ist, kann ich mir gut vorstellen, dass das Bauern auch machen.» Man wisse aber noch nicht, wie die Voraussetzungen sein werden und welche Auflagen es geben werde.

Cannabis beschränkt legalisiert

Die Bundesregierung plant die Legalisierung von Cannabis in einem gewissen Rahmen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften, wie anfänglich diskutiert worden war, soll es aber nicht geben. Cannabis soll stattdessen in genannten Cannabis Clubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen.

Strenge Anbauregeln

Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Cannabis-Vereine müssen Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden.

Strenge Konsumregeln

Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer «neutralen Verpackung», damit es für Jugendliche keine «Konsumanreize» gibt, wenn sie diese zu sehen bekommen. Ein Beipackzettel mit Angaben zu Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt soll Pflicht sein.

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