Bühl (pm/svs) – Im Naturschutzgebiet Waldhägenich in Bühl gelten klare Regeln – doch nicht alle halten sich daran: Immer wieder sind freilaufende Hunde zu beobachten, obwohl dort eine generelle Leinenpflicht gilt. Die Stadtverwaltung Bühl weist deshalb erneut eindringlich darauf hin, dass Vierbeiner in dem geschützten Gebiet an der Leine zu führen sind und die Wege nicht verlassen dürfen.
Die Regelung ist ganzjährig gültig, bekommt aber während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli besondere Bedeutung. In dieser sensiblen Phase brauchen zahlreiche Wildtiere, vor allem Jungtiere, besonderen Schutz vor Störungen. Freilaufende Hunde können dabei zum echten Problem werden – etwa durch Hetzen, Bellen oder das bloße Aufscheuchen von Tieren.
Die Stadt macht klar: Wer seinen Hund im Naturschutzgebiet unangeleint laufen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Um das Bewusstsein für die geltenden Regeln zu schärfen, setzt die Stadtverwaltung künftig auch verstärkt auf bessere Information und Kommunikation vor Ort.
Die Schutzgebietsbetreuung und die städtische Abteilung Forst appellieren an die Verantwortung aller Hundehalterinnen und -halter. Nur wenn sich alle an die Vorschriften halten, kann der Waldhägenich weiterhin ein Ort für Erholung, Naturerlebnis und Artenvielfalt sein – für Menschen und Tiere gleichermaßen.