Anhänger geht eigene Wege - fehlende Fahrerlaubnis fällt gleich mit auf

16. Juli 2026 , 14:26 Uhr

Schwegenheim (pol/tk) – Ein folgenreiches Eigenleben entwickelte ein Pkw-Anhänger auf der L538 bei Schwegenheim. Der Fahrer hätte ihn gar nicht dran haben dürfen.

Anhänger schlecht festgemacht

Ein 35-jähriger Autofahrer war mit seinem Gespann unterwegs, als sich der Anhänger beim Überfahren einer Bodenwelle aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Verbindung kurzerhand dazu entschloss, die Reise selbstständig fortzusetzen.

Das führerlose Gefährt verließ den Pkw nach rechts, kollidierte mit einem Verkehrszeichen und mehreren Leitpfosten, rollte anschließend am Pkw vorbei und kippte nach links auf die Motorhaube des Zugfahrzeugs.

Verletzt wurde glücklicherweise niemand, dafür entstanden diverse Sachschäden.

Nicht den richtigen Führerschein

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer zwar im Besitz der Führerscheinklasse B war – für die Fahrzeugkombination jedoch die erforderliche Fahrerlaubnis fehlte. So endete die unfreiwillige Trennung von Pkw und Anhänger nicht nur mit einem Blechschaden, sondern auch mit einer Strafanzeige.

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